Kristalltherme Fichtelberg: War es Brandstiftung?

31.1.2014, 19:02 Uhr
Auch 800 Einsatzkräfte konnten die Kristalltherme nicht retten: Im Mai 2012 brannte das Bad in Fichtelberg komplett nieder.

© news5 Auch 800 Einsatzkräfte konnten die Kristalltherme nicht retten: Im Mai 2012 brannte das Bad in Fichtelberg komplett nieder.

Seit fast zwei Jahren ist die Fichtelberger Kristalltherme nur noch eine Brandruine. Rund 200 Badegäste flüchteten damals, nur notdürftig bekleidet, vor den Flammen. Hinterher wurde der Schaden auf eine zweistellige Millionensumme taxiert. Sechs Millionen Euro soll die Versicherung zunächst als Abschlag zahlen, fordert der damalige Thermenbetreiber Heinz Steinhart aus Stein (Landkreis Fürth), der sich als "Bäderkönig" bundesweit einen Namen gemacht hat.

Nach dem Großfeuer hatte er mehrfach erklärt, er wolle das Thermalbad wieder aufbauen. Das will aber auch die Gemeinde. "Wir sind die Eigentümer", betont Bürgermeister Jose-Ricardo Castro Riemenschneider, der wie einige andere Fichtelberger als Zuhörer zum Prozess nach Nürnberg gereist war, vor Verhandlungsbeginn auf Nachfrage. Deshalb stünden der Gemeinde die Millionen zu. Steinhart "verleumdet Menschen, um an die Versicherungssumme zu kommen.

Bürgermeister und Bäderkönig im Streit

Der Bürgermeister und der Bäderkönig. Beide liegen seit Jahren schwer über Kreuz. Aktuelles juristisches Scharmützel: Vor dem Oberlandesgericht Bamberg streiten Gemeinde und Bad-Betreiber darum, wer noch wem Geld schuldet - die Ansprüche summieren sich auf fast 1,5 Millionen Euro. Im Jahr 2005 war aus dem Pachtvertrag ein Kaufvertrag geworden. Der Eigentumsübergang sollte Schritt für Schritt erfolgen. Darüber verloren sich die Parteien in Rechtsstreitigkeiten.

Uneins sind sich beide Seiten etwa auch, ob Fichtelberg den Vertrag mit dem Unternehmer rückwirkend kündigen durfte. Als Reaktion soll Steinhart Monate vor dem Brand angekündigt haben, die Therme "dichtzumachen". Nach dem Feuer ließ die Gothaer durchblicken, in der Therme mit ihrem kaputten Dach und der maroden Technik habe ein Investitionsstau bestanden.

Alle Seiten sparen nicht mit Vorwürfen

Alles Verdächtigungen, die den Bäderkönig schwer treffen. "Irre ist, wer glaubt, es würde jemand 200 Menschenleben aufs Spiel setzen", sagt Steinhart sichtlich erregt. Wer aber kann nach dem Schadensfall nun die Assekuranz zur Kasse bitten? "Wir sind der Versicherungsnehmer", sagt Steinhart und wirft den Vertretern der Gothaer "böswillige Unterstellungen" vor, weil sie seine Finanzsituation schlechtgeredet hätten, um ihn in den Bankrott zu treiben und dann nicht zahlen zu müssen. Diese konterten, sie ließen sich "infame Vorwürfe" nicht gefallen.

Der Prozess wird in der Tat mit harten Bandagen geführt. Dankbar nahm Richterin Elisabeth Lang deshalb den Vorschlag von Steinharts Rechtsanwalt Ulrich Schürr auf, die Versicherungsleistung zunächst auf ein Treuhandkonto fließen zu lassen, bis geklärt ist, wer anspruchsberechtigt ist. Offen blieb die Frage, ob vorsätzliche Brandstiftung im Spiel war. In diesem Fall müsste die Gothaer nämlich nicht zahlen. Sie hat deshalb eigene Recherchen angestellt und 100.000 Euro als Belohnung für Hinweise zur Aufklärung ausgelobt - "Kopfgeld" nennt das Steinhart süffisant.

Brandursache bis heute unklar

Ausgangspunkt des Brandes war wohl ein kleiner, teils überdachter Innenhof der Therme. Dieser sogenannte Freiluftraum war vor dem Feuer über Stunden hinweg frei zugänglich. Weil dort geraucht wurde, kann vermutet werden, dass eine weggeworfene Zigarettenkippe als Brandursache infrage kommt. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hatte einen Tatverdacht, aber dann die Ermittlungen eingestellt und vorsätzliche Brandstiftung ausgeschlossen.

Das Feuer muss mutwillig gelegt worden sein, behauptet dagegen die Versicherung hartnäckig und stützt sich dabei auf "Indizien" eines eigenen Gutachtens. "Es gäbe ein Bündel möglicher Motive", sagt Lang. Weil sich beide Seiten nicht auf einen Mediationsvorschlag der Richterin verständigen konnten, haben sie nun in den nächsten sechs Wochen Gelegenheit, weitere Argumente und Schriftsätze auszutauschen. Dann wird die Verhandlung fortgesetzt.

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