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Lebenslange Haft für Mord an Mithäftling

Straubing: Gericht stellt bei Angeklagtem besondere Schwere der Schuld fest - 30.04.2012 15:01 Uhr

Regensburg/Straubing  - Nach seinem Mord an einem Mithäftling im bayerischen Hochsicherheitsgefängnis Straubing wird ein 40-Jähriger möglicherweise nie mehr in Freiheit kommen. Er wurde am Montag vom Landgericht Regensburg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Polizisten stehen in einem Saal des Landgerichts in Regensburg vor der Urteilsverkündung in einem Prozess um einen Mord an einem Mitgefangenen neben der Anklagebank.
Polizisten stehen in einem Saal des Landgerichts in Regensburg vor der Urteilsverkündung in einem Prozess um einen Mord an einem Mitgefangenen neben der Anklagebank.
Foto: Lennart Preiss/dapd
Polizisten stehen in einem Saal des Landgerichts in Regensburg vor der Urteilsverkündung in einem Prozess um einen Mord an einem Mitgefangenen neben der Anklagebank.
Polizisten stehen in einem Saal des Landgerichts in Regensburg vor der Urteilsverkündung in einem Prozess um einen Mord an einem Mitgefangenen neben der Anklagebank.
Foto: Lennart Preiss/dapd

Die Strafkammer stellte auch die Besondere Schwere der Schuld fest, so dass der Häftling nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung frei kommen kann. Zudem ordneten die Richter an, dass der Angeklagte nach seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt. Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der heute 40-Jährige war im Oktober 2008 an der Ermordung eines Häftlings durch Messerstiche beteiligt. Der wegen des Mordes eigentliche Hauptangeklagte hatte sich während des Prozesses in seiner Zelle erhängt. Zwei weitere Angeklagte bekamen in der Verhandlung Haftstrafen von zwei beziehungsweise drei Monaten. Sie wurden der unterlassenen Hilfeleistung für schuldig befunden. 

dpa


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