Lebenslange Haft für Mord an Mithäftling

30.4.2012, 15:01 Uhr
Lebenslange Haft für Mord an Mithäftling

© Lennart Preiss/dapd

Die Strafkammer stellte auch die Besondere Schwere der Schuld fest, so dass der Häftling nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung frei kommen kann. Zudem ordneten die Richter an, dass der Angeklagte nach seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt. Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der heute 40-Jährige war im Oktober 2008 an der Ermordung eines Häftlings durch Messerstiche beteiligt. Der wegen des Mordes eigentliche Hauptangeklagte hatte sich während des Prozesses in seiner Zelle erhängt. Zwei weitere Angeklagte bekamen in der Verhandlung Haftstrafen von zwei beziehungsweise drei Monaten. Sie wurden der unterlassenen Hilfeleistung für schuldig befunden.

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