Mann erschossen: Verurteilter Jäger geht in Berufung

27.2.2015, 13:33 Uhr

Das Amtsgericht hatte den 54-Jährigen am 19. Februar zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er 2012 von einem Hochsitz aus versehentlich einen Mann erschossen hatte. Er hatte ihn für ein Wildschwein gehalten. Das 26 Jahre alte Opfer war im Drogenrausch in der entlegenen Gegend unterwegs gewesen.

Zuerst hatte der Bruder des Opfers, der als Nebenkläger aufgetreten war, Rechtsmittel eingelegt. Nun folgten auch Staatsanwaltschaft und die Mutter des Opfers als weitere Nebenklägerin sowie der Angeklagte mit seiner Berufung. Dessen Anwalt hatte in dem Verfahren einen Freispruch gefordert.

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