Mann rutscht in Supermarkt aus: Kein Schmerzensgeld

14.11.2017, 12:01 Uhr
Der Kläger war im Supermarkt auf einer Öllache ausgerutscht.

© IG Bau Der Kläger war im Supermarkt auf einer Öllache ausgerutscht.

Das Gericht konnte kein schuldhaftes Verhalten des Supermarktbetreibers erkennen. Zwar müsse derjenige, der eine Gefahrenlage schaffe, alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um einen Schaden für andere zu verhindern, betonte das Gericht in seinem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil (Az: 74 C 831/16). Eine Verkehrssicherung, die jeden Schaden ausschließe, sei im praktischen Leben aber nicht möglich.

Zwei Verkäuferinnen hatten auf die Öllache Salz gestreut und ein gelbes Warnschild mit der Aufschrift "Vorsicht Rutschgefahr" aufgestellt. Damit war nach Ansicht des Gerichts die Gefahrenstelle ausreichend abgesichert. Und vom Kunden eines Supermarktes könne durchaus erwartet werden, dass er Warnschilder erkenne und entsprechend aufmerksam sei. Das Urteil ist rechtskräftig.