Ministerium: Ausgereister Gefährder aus Franken keine Gefahr

17.11.2017, 18:38 Uhr
Ministerium: Ausgereister Gefährder aus Franken keine Gefahr

© Susann Prautsch/dpa

Die ungehinderte Ausreise eines islamistischen Gefährders trotz Fußfessel stellt nach Darstellung des Bayerischen Innenministeriums keine Gefahr dar. "Ein Gefährder, der freiwillig ausreist, ist für die Sicherheitslage in Deutschland immer ein Gewinn", sagte ein Sprecher am Freitag. Das Bundeskriminalamt habe die Kollegen in Griechenland und der Türkei danach über den Vorfall informiert. Der 35 Jahre alte syrische Flüchtling war vom Hamburger Flughafen nach Athen und von dort weiter in die Türkei gereist.

Laut Innenministerium gab es keine rechtliche Grundlage, den Mann an der Ausreise zu hindern. Da er seiner Meldepflicht nachgekommen sei, habe er sich legal in Hamburg aufgehalten. Das zuständige Polizeipräsidium Unterfranken war nach eigenen Angaben darüber informiert gewesen. Der Mann habe dort seine Mutter und Schwester besucht.

Aus Sicht der Würzburger waren die Hamburger Kollegen in dieser Zeit für die Überwachung zuständig: Das Landeskriminalamt sei im Rahmen der Amtshilfe vor Ort tätig geworden, hieß es auf Anfrage. Bei seiner täglichen Meldepflicht habe der Mann dort einem Hamburger Beamten von seinen Ausreiseplänen erzählt. Er gab an, seinen erkrankten Sohn aus dem türkisch-syrischen Grenzgebiet abholen zu wollen. Die Informationen seien an das Präsidium in Unterfranken weitergeleitet worden.

"Keine Gefahr für den Luftverkehr"

Auch die Bundespolizei sieht keine Versäumnisse. Der Mann habe sich ausschließlich einer Luftsicherheitskontrolle unterziehen müssen, teilte ein Sprecher am Freitag auf Anfrage in Potsdam mit. Dabei werde unter anderem nach Gegenständen gesucht, die eine Gefahr für die Luftsicherheit bedeuten. "Eine Fußfessel stellt grundsätzlich keine Gefahr für den Luftverkehr dar", betonte er.

Grenzpolizeilich habe der Mann nach geltendem EU-Recht nicht kontrolliert werden dürfen, da nur eine Binnengrenze überschritten wurde, hieß es. Deutschland und Griechenland gehören dem Schengen-Raum an, in dem Freizügigkeit gilt.

Bayerische SPD teilt aus

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende im bayerischen Landtag, Katharina Schulze, sieht sich durch den Vorfall in der Haltung ihrer Partei bestärkt: "Gefährder müssen engmaschig überwacht werden. Aber eine Fußfessel verhindert keinen Terroranschlag." Sie sei nicht das richtige Instrument zur Überwachung. Die SPD kritisierte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) scharf. "Der Minister wird im Landtag darüber berichten und Aufklärungsarbeit leisten müssen", teilte der SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher mit.

Der aktuelle Aufenthaltsort des Mannes ist den Behörden laut bayerischem Innenministerium nicht bekannt. Er ist nun schengenweit ausgeschrieben. "Auf legalem Weg kann er nicht mehr einreisen", so der Sprecher. Sollte er dennoch innerhalb der EU aufgegriffen werden, werde er festgenommen und abgeschoben.

Der 35-Jährige war nach Angaben des Innenministeriums der einzige islamistische Gefährder, der nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz mit einer Fußfessel überwacht wurde. Als subsidiär Schutzberechtigter habe er nicht abgeschoben werden können.

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