Mollath muss in der Psychiatrie bleiben

12.6.2013, 10:10 Uhr
Gustl Mollath soll weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben.

© dpa Gustl Mollath soll weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben.

Das Gericht ordnete stattdessen die Fortdauer der Unterbringung an und legte einen neuen "Prüfungstermin" auf den 10. Juni 2014.  Zur Begründung führt die Strafvollstreckungskammer aus, dass sie an die "rechtskräftigen Tatsachenfeststellungen" aus dem Urteil des Landgerichts
Nürnberg-Fürth vom Juni 2006 gebunden sei.

Man gehe davon aus, dass von Mollath außerhalb des Maßregelvollzugs "weitere erhebliche rechtswidrige Taten" zu erwarten seien. Die Kammer stützt diese Prognose auf Gutachten mehrerer Experten. So habe sich Mollath gegenüber den letzten Entscheidungen über seine Unterbringung (im Juni 2011 und Juli 2012) nicht geändert. Er verweigere nach wie vor jegliche therapeutische Einflussnahme.

Die weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei angesichts seiner Delikte und der von ihm ausgehenden Gefahr auch verhältnismäßig, so die Begründung des Landgerichts. Auch die begangenen Sachbeschädigungen („Reifenstechereien“) gingen weit über das Maß „normaler“ Tatbestandserfüllung hinaus. Zumindest teilweise seien die „Reifenstechereien“ so raffiniert durchgeführt worden, dass die Luft nicht sogleich, sondern erst während der nachfolgenden Fahrt entwichen sei.

"Groteske Maßnahme"

Kurios: Das Gericht erhielt keine Stellungnahme des Sachverständigen, der Mollath zuletzt untersucht hatte. Der Experte hatte angegeben, dass er seit seinem letzten Gutachten, nach dem die Kammer einen Verbleib in der Psychiatrie angeordnet hatte, „wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft“ worden sei. Diese Aktionen seien für ihn extrem beeinträchtigend, und er sehe darin einen schwerwiegenden Angriff auf seine Gesundheit.

Vor diesem Hintergrund und angesichts dessen, dass die Einholung eines weiteren Gutachtens „nach Aktenlage“ keine zusätzlichen Erkenntnisse verspreche, hatte die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung auf Grundlage der vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen und des persönlichen Eindrucks vom Untergebrachten nach dessen umfangreicher Anhörung getroffen.

Zudem habe Mollath die Einholung eines neuen externen Sachverständigengutachtens über seine Verteidigerin als „überflüssige und geradezu groteske Maßnahme“ ablehnen lassen.

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