Mollath-Prozess: Arzt bestätigt Misshandlungsspuren

9.7.2014, 16:43 Uhr
Mollath-Prozess: Arzt bestätigt Misshandlungsspuren

© Armin Weigel/dpa

Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath haben zwei Zeugen die Misshandlungsvorwürfe seiner Ex-Frau untermauert. "Sie hat mir gesagt, dass sie von ihrem Mann wieder misshandelt wurde", sagte die 51 Jahre alte Schwägerin der Ex-Frau am Mittwoch als Zeugin vor dem Landgericht Regensburg.

Der im Vorjahr nach mehr als sieben Jahren aus der Zwangspsychiatrie entlassene Mollath muss sich unter anderem wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte 2006 entschieden, dass Mollath seine Ehefrau misshandelt hatte. Weil die Gutachter dem Nürnberger jedoch Wahnvorstellungen attestierten, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und wies ihn in die Psychiatrie ein. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Im jetzigen Wiederaufnahmeverfahren schilderte die Schwägerin Details eines Treffens im August 2001. Dabei hatte die Arzthelferin nach eigenen Angaben bei Mollaths damaliger Ehefrau blaue Flecken am Hals und eine Bissverletzung am Arm gesehen. Nach ihrem Rat habe sich die Frau dann von ihrem Chef, einem Allgemeinmediziner, untersuchen lassen.

Großflächige Hämatome

"Frau Mollath sagte mir, sie sei von ihrem Mann geschlagen, misshandelt worden. Sie hätte Angst vor ihrem Ehemann", sagte der Nürnberger Arzt. Bei der Untersuchung habe er großflächige Hämatome am Oberarm, den Beinen und der Hüfte entdeckt. Zudem dokumentierte er einen Bluterguss am Hals und eine Bisswunde am Arm. Daraufhin habe er ein Attest ausgestellt. Darin steht auch, dass er die Angaben des Opfers für glaubwürdig hält.

Das damals ausgestellte Attest ist für den Prozess von entscheidender Bedeutung und war einer der Hauptgründe für die Wiederaufnahme des Prozesses: Das Dokument trug nicht den Briefkopf des Arztes, sondern den seiner Mutter. Er habe damals als Vertretung seiner Mutter in deren Sprechzimmer gearbeitet. "Ich hatte damals noch keine kassenärztliche Zulassung und habe unter dem Schlüssel meiner Mutter mit dem Zusatz "in Vertretung" unterschrieben", erläuterte der Mediziner. Als Grund für das Attest habe Frau Mollath gesagt, dass sie "etwas in der Hand haben möchte, falls so etwas erneut passiert. Sie wollte die Sache aktenkundig machen", erklärte der Zeuge.

Die Schwägerin des Opfers schilderte zuvor, dass sie Monate nach den beschriebenen Übergriffen gemeinsam mit Mollaths Frau in die Wohnung gefahren sei, um Kleider nach der Trennung abzuholen. "Es war eine bedrohliche Situation. Im Hausflur war alles abgedunkelt und Herr Mollath hat sich bedrohlich vor mir aufgebaut", sagte die Frau aus. Schließlich hätten beide Frauen aber das Haus verlassen können. Der wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung angeklagte 51-Jährige soll zuvor seine damalige Ehefrau für mehr als eine Stunde im Schlafzimmer eingesperrt haben.

Verdunkelte Wohnung

Zudem beschrieb die Zeugin den Angeklagten als verschlossen, kontaktscheu und eigentümlich. Bei Familienfesten sei er nicht erschienen und die Fensterläden der Wohnung der Mollaths seien auf seinen Wunsch hin stets verdunkelt gewesen. Außerdem habe Gustl Mollath die Wohnung der Zeugin, nachdem seine Ehefrau dort eingezogen war, ausgespäht. Außerdem habe er Bilder von der Praxis gemacht und notiert, wer dort ein- und ausgeht. Ihre Schwägerin habe auch von Drohnotizen an ihrem Auto gesprochen. "Sinngemäß stand darauf: Nicht starten - sonst defekt", erklärte die Zeugin. Die Handschrift von Gustl Mollath habe die Ehefrau deutlich erkannt.

Diese Aussagen sorgten beim Gericht und vor allem bei der Verteidigung für Unverständnis. Die Zeugin hatte in einem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg 2004 ausgesagt, sie habe nichts von Verletzungen gesehen, und sie habe Mollath nicht gesehen, als sie die Kleider abholten. "Die damalige Befragung war extrem kurz und oberflächlich", betonte die Zeugin daraufhin. Sie sei sich ihrer Aussage sicher.

"Was wir von der Zeugin gehört haben, erfüllt nicht das Kriterium der Glaubwürdigkeit", sagte Mollaths Verteidiger Gerhard Strate. Gustl Mollath selbst bedachte die Aussage der Frau immer wieder mit Kopfschütteln. "Es werden hier so viele Unwahrheiten behauptet und immer wieder andere Versionen aufgetischt", sagte der 57-Jährige in einer Verhandlungspause. Zum eigentlichen Sachverhalt wollte er sich aber nicht äußern. Am Vortag hatte er die Vorwürfe zurückgewiesen. Am ersten Prozesstag hatte er sich geweigert, im Beisein des psychiatrischen Gutachters auszusagen. Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt.

Der Artikel wurde am 9. Juli um 16.43 Uhr aktualisiert.

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