München: Pinschermischling Pico darf nicht in den Zeugenstand

17.4.2014, 18:13 Uhr

In dem Prozess geht es um Picos Dauergebell am Volkstrauertag, durch das sich die Gäste der offiziellen Gedenkfeier im Münchner Hofgarten gestört fühlten. Herrchen sollte für den Kläffer ein Bußgeld von 100 Euro plus Bearbeitungsgebühr zahlen und legte Einspruch ein. Die von ihm gewünschte „Anhörung“ des vierbeinigen Zeugen könne nichts über Ursache, Dauer und Störfaktor des Gebells aussagen, begründete der Richter die Ablehnung des Antrags. Die Verhandlung wird am 6. Mai fortgesetzt.

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