Nach Befreiung: Braunbär Ben muss nicht in Zirkus zurück

21.4.2016, 18:11 Uhr
Nach Befreiung: Braunbär Ben muss nicht in Zirkus zurück

© Vier Pfoten/dpa

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Donnerstag beschlossen, dass der Zirkusbär Ben nicht zu seinen Eigentümern zurückkehrt - und damit eine Beschwerde des Unternehmers zurückgewiesen. Der VGH bestätigte mit seinem Beschluss die Anordnung des Verwaltungsgerichts Regensburg von Mitte März, wonach Braunbär Ben sofort beschlagnahmt wurde.

Unmittelbar vor der Beschlagnahmung des Bären war der Zirkus gleich mehrfach in Franken zu Gast, unter anderem in Treuchtlingen. Auch dort sorgte der Auftritt des 400-Kilo-Grizzly für Proteste. Unter anderem die Tierrechtsorganisation "Peta" demonstrierte gegen "Louis Knie" und Wildtierhaltung im Allgemeinen.

Ben wurde in völliger Dunkelheit gehalten

"Bei der Bärenhaltung seitens des Zirkus dürfte es mehrfach zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht gekommen sein", heißt es in der VGH-Mitteilung. So sei der Braunbär über Stunden bei geschlossener Seitenklappe in einem viel zu engen, abgetrennten Bereich des Bärenwagens untergebracht gewesen. Nach Einschätzung der Amtstierärztin sei der Bär durch diese reizarme, isolierte Haltung in völliger Dunkelheit sowie ohne Beschäftigung und ohne Zugang zu einem artgerechten Außengehege erheblich vernachlässigt worden.

Dem VGH zufolge "müsse davon ausgegangen werden, dass der Bär auch in Zukunft in dem abgedunkelten, abgetrennten Bereich des Bärenwagens gehalten werde". Das Außengehege sei nicht ausbruchssicher. Zudem befinde sich an dem Bärenwagen ein Spalt, durch den Unberechtigte ihre Hand stecken und vom Bären verletzt werden könnten, Kinder beispielsweise. Es sprächen also auch sicherheitsrechtliche Aspekte für die Wegnahme des Raubtieres.

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