Nach Polizistenmord: Lebenslänglich für 61-Jährigen

5.3.2015, 17:15 Uhr
In der Nacht zum 28.10.2011 war in Augsburg bei einer Schießerei ein Polizist getötet und eine weitere Beamtin verletzt worden. Jetzt ist das Urteil gefallen.

© dpa In der Nacht zum 28.10.2011 war in Augsburg bei einer Schießerei ein Polizist getötet und eine weitere Beamtin verletzt worden. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Im zweiten Prozess um den Mord an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth ist der Angeklagte wie zuvor schon sein Bruder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg stellte am Donnerstag außerdem fest, dass die Schuld des 61-Jährigen besonders schwer wiege. Daher kann der Mann nicht schon nach 15 Jahren auf Bewährung freikommen, sondern wird voraussichtlich länger als 20 Jahre im Gefängnis sitzen. Die Strafkammer ordnete allerdings nicht die Sicherungsverwahrung nach der Haft an, wie es die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger verlangt hatten.

Vor einem Jahr hatte das Gericht bereits den jüngeren Bruder (59) zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Entscheidung vor wenigen Wochen bestätigt. Die beiden Brüder hatten Vieth in einer Oktobernacht 2011 nach einer wilden Verfolgungsjagd im Augsburger Stadtwald mit Schnellfeuergewehren erschossen. Der 41-jährige Vieth und seine Streifenkollegin wollten die Brüder zuvor auf einem Parkplatz kontrollieren und überraschten sie wohl bei der Vorbereitung eines Raubüberfalls.

Die Männer flohen auf einem Motorrad und stürzten in dem Waldgebiet. Es kam zu einer Schießerei; die Polizistin überlebte mit leichten Verletzungen. Ein Schuss, der sie ins Rückenmark hätte treffen können, prallte am Reservemagazin ihrer Pistole ab. Die Beamtin ist allerdings bis heute traumatisiert und dienstunfähig. Die Attacke auf die Polizistin wurde von dem Gericht als versuchter Mord gewertet. Der 61-Jährige hatte mit seinem Bruder und einem unbekannten Mittäter auch mehrere brutale Raubüberfälle begangen und ein ganzes Arsenal Kriegswaffen besessen. Auch deswegen wurde er verurteilt.

Verteidigung kündigt Revision an

Der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner nannte den Polizistenmord ein „ungeheuerliches Verbrechen“, das die Bevölkerung in einer besonderen Art bewegt habe. In dem Prozess habe sich eine Indizienketten gegen den 61-Jährigen ergeben, die „erdrückend gewesen“ sei. Bereits vor zwei Jahren hatte erstmals ein Prozess gegen den 61-Jährigen begonnen. Da der Mann aber an Parkinson leidet, wurde er zwischenzeitlich für verhandlungsunfähig erklärt. In dem ersten Prozess wurde nur der 59-jährige Bruder verurteilt. Er hatte bereits 1975 bei Augsburg einen Polizisten erschossen.

Im September 2014 startete dann das Verfahren gegen den älteren Bruder von vorne. Rechtsanwalt Walter Rubach, der in dem Prozess die Witwe und die Schwester Vieths als Nebenkläger vertrat, warf dem 61-Jährigen in seinem Plädoyer noch einmal vor, dass er nur simuliert habe und sich mit Hilfe der Parkinsonkrankheit vor einer Verurteilung drücken wollte. „Er ist der raffiniertere der beiden Brüder“, meinte Rubach.

Auch die Schwester des toten Beamten ergriff am letzten Prozesstag das Wort. Sie wünsche sich, dass die beiden inhaftierten Brüder in ihrem Leben nie wieder Kontakt haben können, sagte sie. „Er soll diesen Verlust ebenso zu spüren bekommen wie ich.“

Die Verteidiger des 61-Jährigen hatten einen Freispruch vom Mordvorwurf aus Mangel an Beweisen gefordert. Sie kündigten nach dem Urteilsspruch Revision beim BGH an. Sie werfen der Strafkammer vor, dass es kein faires Verfahren gewesen sei, weil der 61-Jährige schon im Urteil des ersten Prozesses als eindeutiger Mittäter benannt worden sei.

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