Neonazis dürfen durch Wunsiedel marschieren

8.11.2012, 21:14 Uhr

Im Hinblick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sei unter diesen Umständen ein Versammlungsverbot nicht gerechtfertigt. Damit widersprach das Gericht dem Landratsamt in Wunsiedel, das den Aufmarsch verboten hatte, da man durch die Versammlung eine „klare Gefährdung des öffentlichen Friedens“ sehe, wie ein Behördensprecher vergangene Woche sagte.

Für den 17. November, einen Tag vor dem Volkstrauertag, haben die Rechtsextremen einen Marsch durch die Stadt samt Kundgebung angekündigt. „Insbesondere im Aufruf zu der Versammlung im Internet hat der Anmelder einen deutlichen Bezug zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft und sogar konkret zu der Person Rudolf Heß hergestellt“, hatte das Landratsamt mitgeteilt.

In Wunsiedel war der 1987 verstorbene Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß begraben, seine Grabstätte war immer wieder Treffpunkt für Neonazis. Inzwischen ist das Grab aufgelassen worden. Heß' Leichnam war mit Zustimmung der Familie im Sommer 2011 verbrannt worden.

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