10 H: Weiler ausgenommen?

19.7.2014, 11:00 Uhr

10 H, das Zehnfache an Höhe, definiert den Abstand des Windrades zur Wohnbebauung. Weil die Windkraftanlagen heute schon eine Höhe von 200 Metern erreichen, wären das zwei Kilometer.

Das sei das Aus für die Windkraft in Bayern, sagen die Gegner von Seehofers Plänen. Denn einen Abstand von zwei Kilometern zur nächsten Bebauung gebe es in Bayern kaum noch an windhöffigen und auch sonst genehmigungsfähigen Orten. Stadtplaner und Landschaftsarchitekt Bernhard Bartsch, der die Verabschiedung der Länderöffnungsklausel im Bundesrat verfolgt hat, weiß da aber mehr: 10 H heiße zwar zehnfacher Abstand, die Verordnung sei aber weitaus vielschichtiger. „Sie zeitigt vielleicht nicht die Erfolge, die sich viele erwarten“, sagte Bartsch warnend.

Denn das 10 H gelte nur für geschlossene Wohngebiete, ihr Merkmal: Im Zusammenhang bebaute Ortsteile. Weiler oder Splittersiedlungen fallen nicht darunter, sagte er. In der Gemeinde Lauterhofen, sagte er, fielen beispielsweise 34 Orte nicht unter diese Regelung, da zu klein. Zudem erhielten die Gemeinden die Möglichkeit, die Abstandregelung auch zu unterschreiten — wenn die Bürger für das Projekt seien.

Außerdem soll die neue Regelung auch die Möglichkeit beinhalten, dass Nachbargemeinden bei Windkraftprojekten, die an den Gemeindegrenzen geplant sind, ein Vetorecht bekommen. Das wird der Übung, Anlagen nur an der Gemeindegrenze und damit weit weg vom Hauptort zu erlauben, einen Riegel vorschieben.

Bartsch meint, so könnten die Gemeinden ihre eigene Entwicklung selbst steuern, wie Seehofer gefordert hatbe.

Unter der Prämisse, dass ihre Entscheidung auch vor Gericht bestehen muss, sollte ein Investor klagen.

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