23-Jähriger watschte junge Frau in Neumarkter Disko

24.4.2015, 10:30 Uhr
In einer Neumarkter Disko soll ein junger Mann einer Frau ins Gesicht geschlagen haben (Symbolfoto).

© www.colourbox.de In einer Neumarkter Disko soll ein junger Mann einer Frau ins Gesicht geschlagen haben (Symbolfoto).

Die Tat hatte sich kurz nach Mitternacht am 23. November 2014 in einer Neumarkter Disko zugetragen. Über den Verlauf gab es unterschiedliche Darstellungen. Der junge Mann bestand zunächst darauf, dass der Treffer ins Gesicht einer gleichaltrigen Frau nichts anderes gewesen sei als eine unbewusste Reaktion, weil die ihm irgendeine Flüssigkeit in die Augen geschüttet habe.

Anschließend sei er von drei Begleitern der Geohrfeigten zu Boden geprügelt und dann von den Sicherheitsleuten äußerst unsanft ins Freie befördert worden. Ein Arzt stellte noch eine Woche später deutliche Prellungen fest.

Die 23-Jährige hatte den Vorfall ganz anders in Erinnerung. Nach einer kleinen Rempelei zwischen der Gruppe, mit der sie in dieser Nacht Party machte, und der des Angeklagten, sei der auf sie zugekommen und habe den Eindruck erweckt, er wolle schlichten. Dann sei er ihr doch zu dicht auf die Pelle gerückt, sie habe ihn zurückgewiesen. „Da hat er weit ausgeholt und mir eine gescheuert, dass ich umgefallen bin und kurze Zeit bewusstlos war“, schilderte sie Richter Rainer Würth ihre Sicht.

Glaubhafte Aussage

Das klang für den Richter und die Staatsanwältin auch deshalb glaubhaft, weil die junge Frau nicht einmal Anzeige erstattet und nicht den Anschein erweckt hatte, sie wolle den Angeklagten reinreiten. Seine Entschuldigung nahm sie an.

Zwar ließ das Gericht eine ganze Reihe von Zeugen aufmarschieren, Doch, wie meist, wenn es um Schlägereien geht, waren ihre Aussagen wenig erhellend. Das angebliche Schütten von Flüssigkeit ins Gesicht des jungen Mannes hatte niemand gesehen, aber auch keiner die Watschn. Nur der Arzt im Krankenhaus diagnostizierte eine Kopfprellung und ein Schleudertrauma.

Einschlägige Vorstrafen

Nach einer kleinen Sitzungspause reifte beim Angeklagten die Erkenntnis, dass es klüger sein könnte, die Ohrfeige zuzugeben. Das rechnete ihm Staatsanwältin Dürr als dickes Plus an. Negativ fiel ins Gewicht, dass der Angeklagte heuer wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurde und derzeit nur zur Bewährung auf freiem Fuß ist. Von seinen sieben Vorstrafen sind zwei einschlägig. Es kam für sie deshalb nur eine Freiheitsstrafe in Frage, die mit viel gutem Willen nochmal auf Bewährung ausgesetzt werden könnte. Pflichtverteidiger Markus Meier schloss sich im Grunde der Argumentation der Staatsanwältin an.

Auch für Richter Würth war das späte Geständnis ausschlaggebend, aber auch die Aussage des Bewährungshelfers. Der hatte seinen Schützling für die akkurate Einhaltung der Auflagen gelobt und ihm eine positive Sozialprognose gestellt. „Sie haben einen Beruf und einen festen Arbeitsplatz, demnächst werden Sie Vater und müssen dann mehr Verantwortung übernehmen“, skizzierte Richter Würth die Situation. Aus diesen Gründen habe er sich gegen eine Freiheitsstrafe und für eine Geldstrafe von 100 mal 40 Euro entschieden, die der Angeklagte in Monatsraten von 250 Euro abstottern kann.