Achtung Zecken: Impfung gegen FSME auffrischen

20.2.2019, 09:51 Uhr
Achtung Zecken: Impfung gegen FSME auffrischen

© Patrick Pleul/dpa

Achtung Zecken: Impfung gegen FSME auffrischen

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Dazu informiert das Amt: FSME steht für Frühsommer-Meningoenzephalitis. Diese Erkrankung ist – nach der Lyme-Borreliose – die zweithäufigste zeckenübertragene Krankheit in Deutschland. Verursacht wird sie durch das FSME-Virus. Die Krankheit verläuft klassischerweise in zwei Phasen: Nach grippeähnlichen Symptomen etwa zwei Wochen nach Zeckenbiss, mit mäßigem Fieber und Kopfschmerzen, Erbrechen und Schwindelgefühl einhergehend, kommt es nach einem fieberfreien Intervall bei rund zehn Prozent der Patienten zu einer Hirnhaut- und Gehirnentzündung. Die FSME verläuft bei etwa einem Prozent der Fälle mit Beteiligung des Zentralen Nervensystems tödlich.

In Bayern werden jedes Jahr rund 150 Fälle von FSME nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldet, Tendenz steigend. So wurden in den Rekordjahren 2017 und 2018 jeweils über 220 Fälle in Bayern verzeichnet werden. Im Landkreis Neumarkt wurden in den vergangenen zwei Jahren 18 Fälle gemeldet. Da es keine ursächliche Behandlung gegen die Infektion gibt, stellt die Impfung – neben allgemeinen Abwehrmaßnahmen gegen Zecken, etwa das Tragen langer Kleidung, Verwendung von Insektenabwehrmitteln – die einzige wirksame Schutzmaßnahme gegen FSME dar.

Das Gesundheitsamt empfiehlt die Impfung allen Personen, die sich ständig oder zeitweilig in Risikogebieten in der Natur aufhalten und so Kontakt mit Zecken haben könnten. Auch der Landkreis Neumarkt zählt seit einigen Jahren zu einem Risikogebiet.

Da für einen vollständigen Impfschutz drei Impfungen in gewissen Zeitabständen notwendig sind, empfiehlt das Gesundheitsamt, in den Wintermonaten damit zu beginnen, um für die nächste Zeckensaison einen bereits ausreichenden Infektionsschutz zu haben.

Bereits Geimpfte sollten die regelmäßig notwendigen Auffrischimpfungen nicht vergessen: Die erste Auffrischung nach der Grundimmunisierung nach drei Jahren, danach alle fünf Jahre. Die Kosten der Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen.

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