Aggressiver Dieb wollte Ladendetektiv eine knallen

19.10.2018, 11:02 Uhr
Aggressiver Dieb wollte Ladendetektiv eine knallen

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Das lag mit daran, dass er von Polizeibeamten in martialischen Fußfesseln aus der Justizvollzugsanstalt in Nürnberg vorgeführt wurde, wo er einen Monat lang schon gesiebte Luft atmen durfte. Das hatte er seiner Nachlässigkeit zu verdanken. Den ersten Verhandlungstermin im Sommer hatte er geschwänzt. Daraufhin hatte Richter Rainer Würth Haftbefehl erlassen. Er wurde gefasst und eingesperrt. Nach dem Urteil wurden ihm die Fesseln abgenommen, und er war ein freier Mann.

Am 21. Juni dieses Jahres war er in einem Drogeriemarkt in Neumarkt vom Ladendetektiv beobachtet worden, als er eine Flasche teures Parfum in seinem Rucksack verschwinden ließ. Als ihn der Detektiv zur Rede stellte, reagierte der ziemlich angetrunkene Dieb aggressiv und schlug auch in Richtung des Mannes, der ihn in sein Büro bugsieren wollte. Er traf aber nicht.

Mehrmals entschuldigt

Rechtsanwalt Markus Meier räumte im Namen seines Mandanten den Tatverlauf so ein, wie ihn die Staatsanwaltschaft bei der Verlesung der Anklageschrift formuliert hatte. Der Angeklagte selbst entschuldigte sich mehrmals für sein Verhalten. Er habe erkannt, dass ihn der Alkohol immer wieder in beträchtliche Schwierigkeiten bringe.

Auch die beiden Diebstähle Ende letzten Jahres und heuer im Frühjahr hatte er betrunken begangen. In Abstimmung mit ihrer Ausbilderin, einer Staatsanwältin, die im Gerichtssaal saß, befand die Justiz-Referendarin, dass nochmals mit einer Geldstrafe gearbeitet werden könne. Sie forderte 180 Tagessätze zu je zehn Euro. Zu Gunsten des Angeklagten spreche seine Reue und Einsicht und die Entschuldigung. Auf der anderen Seite sei er einschlägig vorbestraft und lege eine hohe Rückfallgeschwindigkeit an den Tag.

Markus Meier stimmte grundsätzlich mit der Analyse der Staatsanwaltschaft überein. Seine Vorstellung lag aber näher bei 100 Tagessätzen. Er war sich sicher, dass sein Mandant nicht mit der Absicht in den Laden gegangen sei, um zu klauen. Bei den beiden Taten zuvor habe er Geschenke für die Verwandtschaft besorgen habe wollen. Die Sozialhilfe, die er beziehe, habe dafür nicht gereicht.

Künftig wird der 31-Jährige den Gürtel noch enger schnallen müssen. Rainer Würth verurteilte ihn zu 150 Tagessätze zu je zehn Euro, zahlbar in Raten von 75 Euro. Er habe Glück gehabt, dass der Ladendetektiv den Faustschlag abwehren konnte.

"Sauber bleiben"

Die Behauptung, dieser habe ihn rumgeschubst, glaubte der Richter nicht. Nach übereinstimmenden Zeugenaussagen sei die Aggression eindeutig vom Angeklagten ausgegangen. Dem legte er noch ans Herz, sich an sein Versprechen zu halten, künftig sauber zu bleiben. Ansonsten werde er ganz sicher beim nächsten Mal eingesperrt. Wie sich das anfühlt, habe er ja schon erfahren.

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