Am Steuer eingenickt: Fahranfänger vor Amtsrichter

4.8.2016, 10:00 Uhr

Michael E. (Name geändert) hatte etwas gegessen, nichts getrunken und fühlte sich fit. Deswegen fuhr der 18-jährige aus Freystadt in dieser Nacht des 3. April auch erst einen Freund nach Berngau nach Hause und machte sich dann auf den Weg um einen anderen Freund zu besuchen, der in einem kleinen Ort westlich von Roth lebt - von Freystadt aus eine Fahrt von rund 40 Kilometern. Zwischen Roth und Allersberg, es war inzwischen 3.20 Uhr in der Nacht, übermannte ihn die Müdigkeit dann doch. Er nickte am Steuer ein und fuhr mit seinem BMW 316 TI in einer leichten Rechtskurve kurz vor dem Rother Gewerbegebiet geradeaus auf die Gegenfahrbahn.

Eine 21-Jährige aus Neumarkt kam entgegen, erkannte die Situation gerade noch rechtzeitig und konnte haarscharf auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Michael E. wachte erst wieder auf, als seine Reifen das Bankett der Gegenfahrbahn berührten. Das Auto kam von der Fahrbahn ab, kollidierte mit einem Verkehrsschild und schleuderte in mehrere Bäume. Ihm selbst passierte nichts, auch der 21-Jährigen und ihrer 27-Jährigen Beifahrerin saß nur der Schock tief in den Knochen. Man stieg aus und überzeugte sich, dass den Anderen nichts fehlte.

Vor dem Amtsgericht Neumarkt muss sich der 18-Jährige trotzdem verantworten, denn schließlich hätte die Sache auch weit weniger glimpflich für alle Beteiligten ausgehen können.

Vor Gericht schildert die 21-Jährige, wie ihr der BMW mit Fernlicht entgegen kam. "Ich hab einen Schrei losgelassen, nur noch kurz geschaut, ob was entgegen kommt und bin dann automatisch rüber gezogen. Wenn ich nicht ausgewichen wäre, wären wir frontal zusammen geprallt."

Der 18-Jährige Michael E. ist sich seines Fehlers bewusst. Vor Gericht sagt er, er fahre heute weitaus weniger und umsichtiger mit dem Auto und habe inzwischen auch ein weniger motorisiertes Fahrzeug als den BMW. An diesem entstand damals ein Schaden von rund 8000 Euro - für den Azubi, der nur rund 400 Euro im Monat verdient ein großer Batzen Geld.

Richter Danny Schaller würdigte die Einsicht des 18-Jährigen. Nach einem Rechtsgespräch beantragte Staatsanwalt Benedikt Stangl die Einstellung des Verfahrens. Dem gab Schaller, versehen mit einer Ermahnung an Michael E., statt. Die Geldauflage, die der 18-Jährige zu leisten hat, beträgt 200 Euro, die der Diakonie Hersbruck zugute kommen.