Angriff auf die Ehefrau: Ein Jahr auf Bewährung

15.6.2018, 09:46 Uhr

NEUMARKT — "Dass nicht noch Schlimmeres passiert ist, war ein Glücksfall" — so drückt Richter Rainer Würth aus, was sich am November vergangenen Jahres zwischen dem nun Angeklagten und seiner Ehefrau abgespielt hat. Er habe die Geschädigte selber vernommen, sagte der Richter, und keinerlei Zweifel an der Wahrhaftigkeit ihrer Aussage gehabt. Da sie selbst nicht bei Gericht anwesend war, wurde der Tathergang aus einem Protokoll verlesen.

Demnach sei es zwischen den Eheleuten zum Streit gekommen, als die Frau ihrem Mann eröffnet hatte, dass sie sich selbst zeitnah in eine stationäre psychologische Behandlung begeben wollte. Um sich nach dem Streit zu beruhigen, sei die Frau im Anschluss zu einer Freundin gegangen, doch als sie wieder nach Hause kam, brach der Konflikt von Neuem los.

Daraufhin habe der Angeklagte seine Frau an den Armen gepackt, sie mit der Faust auf die Brust geschlagen, wo sie Verletzungen davon trug, und gedroht, sie umzubringen. Als er dann versuchte, sie mit einem Küchenmesser anzugreifen, konnte die Frau fliehen. Obwohl er sich laut eigener Aussage nur bedingt an den Vorfall erinnern kann, räumte der Familienvater die Vorwürfe ein.

Da der Mann unter einer schweren Depression leidet und zum Zeitpunkt des Angriffs unter dem Einfluss von Psychopharmaka und Alkohol stand, sprach selbst der Staatsanwalt bereits in seinem Eröffnungsplädoyer von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten. Auch das vollumfassende Geständnis wurde zu seinen Gunsten ausgelegt.

Der Angeklagte zeigte sich schuldbewusst und entschuldigte sich für seine Tat. "Es tut mir leid, was ich getan habe", sagte er, "und dafür muss ich bezahlen". Rechtsanwalt Georg Stein fand deutliche Worte zur Erkrankung seines Mandanten: Die Diagnose Depression werde oft missbraucht, dabei stelle sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeit eines Menschen dar. "Mein Mandant hat alles verloren: seine Frau, seinen Beruf, seine Lebensfreude".

Wegen Körperverletzung, versuchter schwerer Körperverletzung und Bedrohung verurteilte das Amtsgericht Neumarkt den Angeklagten zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. "Damit ist das Ganze strafrechtlich abgeschlossen", sagte Richter Würth — aber die richtigen Probleme fingen für den 53-Jährigen jetzt erst an. "Kümmern Sie sich um Ihre Erkrankung", so der wohlwollende Rat des Richters.