Arbeitsgruppe fordert Flüchtlingsklasse der Berufsschule

1.2.2015, 10:00 Uhr
An der Berufsschule sollen eine Flüchtlingsklasse entstehen.

© Rainer Groh An der Berufsschule sollen eine Flüchtlingsklasse entstehen.

 Diese Arbeitsgruppe geht auf eine Initiative der SPD-Kreistagsfraktion vom vergangenen Herbst zurück. Ihr gehören Führungskräfte des Landratsamtes, der Arbeitsagentur, des Jobcenters, der Asylsozialberatung sowie Vertreter der Wirtschaft an.

Die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe, die nichtöffentlich tagte, machte dem Vernehmen nach das Spannungsfeld beim Bemühen um die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen deutlich. Der Leiter der Ausländerbehörde beim Neumarkter Landratsamt, Lothar Kraus, erläuterte dem Arbeitskreis die gesetzlichen Vorbedingungen, die die Arbeitsaufnahme von Migranten regeln. Nach Angaben des Arbeitskreis-Vorsitzenden Gerhard Pfohl, Sozialreferent des Landratsamtes, seien es vor allem Vertreter der Wirtschaft gewesen, die angesichts so mancher Bestimmungen verständnislos den Kopf geschüttelt hätten.

„Wir werden aber keine Initiative zu einer Novellierung von Gesetzen starten“, sagte Pfohl im Gespräch mit den Neumarkter Nachrichten. Vielmehr gehe es darum, Spielräume der durchaus jüngst verbesserten gesetzlichen Grundlagen zu nutzen und „Wege durch den Bürokratiedschungel“ zu finden, so Pfohl. Der Sozialreferent: „Ich will Wege zur Beschäftigung suchen.“ Konkret forderte der Arbeitskreis einstimmig die Einrichtung einer Flüchtlingsklasse an der Berufsschule. Kreishandwerksmeister Gerhard Ulm will sich bei den zuständigen Behörden nachhaltig für dieses Ziel einsetzen.

Außerdem pocht der Arbeitskreis darauf, dass im Landkreis Neumarkt zusätzliche Deutschkurse für Flüchtlinge und Migranten angeboten werden. Der demnächst beginnende Kurs der Neumarkter Volkshochschule — ein „Projekt“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg — ist nach Ansicht von Sozialreferent Pfohl nicht ausreichend. An diesem könnten nur 25 Personen teilnehmen. In der Oberpfalz gebe es nur drei solche „Projekte“ des Bundesamtes. Dies sei „sehr restriktiv“, so Pfohl.

Bei der nächsten Sitzung im März wird sich der Arbeitskreis mit konkreten Einzelfällen befassen, um die Probleme bei der Arbeitsvermittlung näher kennenzulernen. Der Sozialreferent nannte das Beispiel zweier abgelehnter Asylbewerber, deren Aufenthalt sich auf eine Duldung stützt. Sie seien gut ausgebildet und sprächen fließend Deutsch, unterlägen aber einem Arbeitsverbot, weil sie keinen Pass beantragen. Warum? Weil sie dann mit ihrer Abschiebung rechnen müssen. Gerhard Pfohl: „Solche Fälle sind nicht selten.“

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