Arbeitslos, schwanger und betrunken: 20-Jährige verurteilt

14.8.2014, 09:46 Uhr

Nach einem feucht-fröhlichen Abend mit Freundinnen setzte sich die 20-Jährige an das Steuer ihres Fahrzeugs. Geplant sei eigentlich gewesen, dass eine ihrer Freundinnen heimfahren werde, erklärt sie dem Richter am Neumarkter Amtsgericht. Denn an diesem Abend war für die junge Frau klar: "Ich werde mich heute betrinken."

Wie sie dann auf einmal trotzdem in ihr Auto kam, kann sie sich im Gerichtssaal nicht mehr erklären. Nach fünf Kilometern Fahrt im betrunkenen Zustand kam sie in einer engen Kurve von der Fahrbahn ab.

Mit 1,29 Promille

"Sie können von Glück reden, dass da kein Baum war", sagt Richter Danny Schaller, "und dass sonst keiner am Unfall beteiligt war." Die junge Frau kam mit einer Gehirnerschütterung und einer Rückenprellung davon. Das Auto dagegen musste mit einem Totalschaden abgeschleppt werden. Die medizinische Untersuchung ergab, dass die Frau mit 1,29 Promille gefahren war. Und es stellte sich heraus, dass sie schwanger war. Davon hatte sie nichts geahnt.

Die Kosten des Unfalls lasteten schon damals schwer auf ihrem ohnehin strapazierten Geldbeutel. Die Frau hat keine abgeschlossene Berufsausbildung und war seit längerem arbeitslos. Aufgrund ihres Asthmas und ihres derzeitigem Zustands glaube sie auch nicht an bessere Aussichten.

Schwierige Vergangenheit

Ob geplant oder ungeplant, ihr Umstand spreche nicht gerade für ein hohes Maß an Reife, wirft ihr der Richter vor. Die Jugendgerichtshilfe schildert die schwierige Vergangenheit der werdenden Mutter. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Leben ohne Kontinuität und kann Reiferückstände nicht ausschließen.

Für Verkehrsdelikte sei es unüblich, noch das Jugendgesetz in Betracht zu ziehen, denn die Fahrerin hätte ja ihre charakterliche Eignung bereits mit dem Bestehen der Führerscheinprüfung bewiesen.

Aufgrund ihrer holprigen Vergangenheit macht der Amtsrichter eine Ausnahme und verurteilt die junge Frau und werdende Mutter zu einer Geldstrafe von 200 Euro. Außerdem wird ihr der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

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