Aus Eifersucht im Rausch die Ehefrau verprügelt

25.5.2016, 09:45 Uhr
Aus Eifersucht im Rausch die Ehefrau verprügelt

Jetzt saß ein ruhig und besonnen wirkender Mann vor Richter Rainer Würth im Amtsgericht Neumarkt. Vorsätzliche Körperverletzung wurde ihm vorgeworfen.

Ein Streit, dem eine Eifersuchtsszene voraus gegangen war, hatte sich hoch geschaukelt und voller Wut rammte der schwerst betrunkene Angeklagte seiner Ehefrau die Faust in die Rippen und versetzte ihr einen Schlag in den Nacken.

Diese Tat, die zwar schmerzhafte, aber keine länger andauernden Folgen hatte, räumte der Angeklagte ein. Und er weiß inzwischen auch sehr gut, dass er dieses Verhalten seiner Sauferei zu verdanken hat.

Nur wenige Tage nach dem handfesten Ehestreit kaufte er sich eine Flasche Wodka, trank sie aus und ging dann schnurstracks ins Klinikum. Er halte die Trinkerei nicht mehr aus, sagte er den Ärzten und die verordneten ihm die gewünschte Entgiftung.

Seit Januar auf Entzug

Seit Januar befindet er sich nun in Entzugs-Therapie, aus der er Anfang Juli mit bedingt hoffnungsvollen Prognosen auf dauerhafte Abstinenz entlassen werden soll. Das Verhältnis zur Gattin, sagten beide vor Gericht, habe sich wieder eingependelt.

„Meine Frau“, erklärte der 40-Jährige, „will mir nochmal eine Chance geben.“ An Scheidung sei nicht gedacht, doch ein Zusammenziehen nach der Therapie komme vorerst nicht infrage. Der inzwischen bekennende Alkoholkranke wird ein Zimmer im betreuten Wohnen beziehen und hat sich auch schon um Nachsorge gekümmert. So will er sein Problem dauerhaft in den Griff bekommen.

Das nahm ihm Thomas Leykam, der Vertreter der Staatsanwaltschaft, ab. Da die typische Beziehungstat aber in eine Bewährungszeit für ein ähnliches Delikt gefallen war, das ihm acht Monate Haft eingebracht hatte, war zwangsläufig erneut eine Freiheitsstrafe fällig.

Doch angesichts der offensichtlichen Therapie-Erfolge sei nochmal Bewährung drin. Ein Jahr auf fünf Jahre „mit“ forderte Thomas Leykam. Nach der Therapie habe der 40-Jährige regelmäßig zur Suchtberatung zu gehen. Verteidiger Alois Kölbl betonte, dass sein Mandant nicht nur den Willen gezeigt habe, sein Verhalten grundlegend zu ändern, sondern auch Taten habe folgen lassen. Dass es ohne Haftstrafe nicht abgehen würde, war ihm klar, doch auch er bat den Richter, sie nochmals zur Bewährung auszusetzen.

„Die Chance nutzen“

Das tat Rainer Würth auch. Ein Jahr lautete das Urteil und vier Jahre hat der Arbeitslose Zeit zu beweisen, dass er zu Recht auf freiem Fuß bleiben durfte. Ein Bewährungshelfer wird ihn in dieser Zeit unterstützen. Die Kosten des Verfahrens muss er tragen.

Richter Würth riet ihm dringend, diese nicht selbstverständliche Chance zu nutzen. „Sonst können Sie beim nächsten Mal gleich das Zahnbürschtl mitbringen.“

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