Ausbau-Beiträge sorgen auch in Neumarkt für Unmut

13.10.2016, 10:10 Uhr
Ausbau-Beiträge sorgen auch in Neumarkt für Unmut

© F.: Etzold

Braucht es überhaupt Straßenausbau-Beiträge? Diese Frage kommt immer wieder auf, auch in Neumarkt: Zum einen in der Altstadt, als 2004 die Anwohner der östlichen Straßen nichts zahlen mussten, aber im Westen in den kleineren Gässchen einige Jahre später die Besitzer zur Kasse gebeten wurden.

Nach langem Hin und Her und mehreren Stadtratsbeschlüssen wurden die Bescheide verschickt, die westlichen Altstädter mussten zahlen.

Blick nach München

Auch die Anwohner der Eberhard-Faber-Straße wehrten sich gegen Ausbau-Beiträge: Sie fanden ihre Straße so sanierungsbedürftig nicht und wollten nichts zur Sanierung dazuzahlen — ohne Erfolg: Die inzwischen abgeschlossenen Baumaßnahmen werden satzungsgemäß abgerechnet. Auch im Hinblick auf andere Bürger hat die Initiative der Anwohner gefordert, die Straßenausbau-Beitragssatzung ganz abzuschaffen. Andere Städte haben das bereits gemacht.

In begründeten Ausnahmefällen, sagt Stefan Frey vom bayerischen Innenministerium, sei das möglich: wenn eine Kommune so wohlhabend sei, dass sie die Ausbau-Arbeiten gut aus Steuermitteln bestreiten kann oder wenn einem sehr hohem Verwaltungsaufwand ein geringer Ertrag gegenüberstehe. Die Stadt München etwa verlange keine Ausbaubeiträge. Wenn es keine solche Regelung gibt, muss die Kommune die Ausbaubeiträge erheben. Da hat sich durch die Gesetzesnovelle nichts verändert.

Neu ist aber, dass die Kommunen „wiederkehrende Beiträge“ erheben können. Dann fließen kleinere Summen über Jahre hinweg in einen Topf. Wenn Sanierungsarbeiten fällig sind, wird das Beitrags-Sparschwein geschlachtet. Das solle, so Innenminister Joachim Herrmann bei der Vorstellung des Gesetzes im April, Hausbesitzer davor schützen, dass sie auf einmal eine große Summe zahlen müssen. Und Beiträge dürfen nicht nur von den Anwohnern einer Straße gefordert werden, sondern vom Umfeld, das von der Sanierung profitiert.

Die Stadtverwaltung in Neumarkt, so Pressesprecher Franz Janka, trage sich derzeit nicht mit dem Gedanken, an der Beitragssatzung etwas zu ändern. Bei den wiederkehrenden Beiträgen sei zum Beispiel offen, für welchen Beitragsbereich die dann gelten.

Kommunen uneins

Bevor das novellierte Gesetz im Landtag verabschiedet wurde, habe es intensive Debatten gegeben, so Stefan Frey, Pressesprecher des Innenministeriums. Auch eine Expertenanhörung habe keine eindeutige Lösung ergeben, und die Kommunen hätten sehr unterschiedlich argumentiert. Während einige mit dem Aus für die Satzung geliebäugelt haben, sagten andere, sie könnten ohne Beiträge die Infrastruktur nicht aufrecht erhalten. Das Gesetz habe also mit den wiederkehrenden Beiträgen und der Ausweitung derer, die mitzahlen sollen, die Rahmenbedingungen für die Bürger erleichtert, so Frey weiter.

In Neumarkt bleibt erst einmal alles, wie gehabt. Wenn sich etwas ändern sollte, müsste dazu eine politische Debatte im Stadtrat in Gang kommen — es wird sich zeigen, ob und wem das Thema das wert ist.

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