Beim Grillen lauern Infektionsgefahren

28.5.2015, 15:45 Uhr
Beim Umgang mit frischen Lebensmitteln ist Hygiene das oberste Gebot.

© dpa Beim Umgang mit frischen Lebensmitteln ist Hygiene das oberste Gebot.

Ein Verein feiert, jeder hat doch irgendwo schon gegrillt – was gibt es denn da lebensmittelhygienisch zu beachten?

Katja Ellert: Nur wenigen ist bewusst, dass jeder, der mit Lebensmitteln umgeht oder sie in den Verkehr bringt, sowohl zivil- als auch strafrechtlich dafür haftet, dass die Produkte einwandfrei sind und gesundheitlich unbedenklich gegessen werden können. Es ist deswegen unabdingbar, die wichtigsten Regeln im Umgang mit Lebensmitteln und Hygieneregeln zu kennen.

 

. . . und deswegen bieten Sie derartige Belehrungen ab sofort auch für Ehrenamtliche an?

Beim Grillen lauern Infektionsgefahren

© Foto: privat

Ellert: Wir wollen auf alle Aspekte des richtigen Umgangs mit Lebensmitteln hinweisen. Damit verhindern wir am ehesten, dass sich befallene oder verunreinigte Lebensmittel verbreiten. Eine unterbrochene Kühlkette zum Beispiel führt zur Ansiedlung von Mikroorganismen. Durch den Verzehr von derartig verunreinigten Lebensmitteln können Menschen an Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen schwer erkranken.

 

Ihnen geht es aber in erster Linie um die helfenden Hände . . .

Ellert: Ja, denn die Helfer können sich am verunreinigten Lebensmittel infizieren und die Organismen über Hände verbreiten. Das ist infektionshygienisch von Bedeutung. Daher bieten wir Ehrenamtlichen eine Belehrung für 28 Euro pro Kopf an, in der wir die Belange der Infektionsvorbeugung vermitteln — auch vor Ort.

Keine Kommentare