Berching will weitere Windkrafträder verhindern

30.1.2015, 10:00 Uhr
Der Streit um den Bau von neuen Windrädern bei Berching wird nun vor Gericht ausgetragen.

Der Streit um den Bau von neuen Windrädern bei Berching wird nun vor Gericht ausgetragen.

Zwei Anlagen will die Firma Windpower GmbH bei Winterzhofen beziehungsweise Ernersdorf aufstellen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wollte Berching erreichen, dass auf der östlichen Hochfläche keine weiteren Windkraftanlagen aufgestellt werden können.

Zur Sicherung dieser Planung hat die Stadt Berching beim Landratsamt Neumarkt die Zurückstellung der anhängigen Genehmigungsverfahren beantragt; das Amt hat dem Antrag entsprochen. Dagegen hat Windpower beim Verwaltungsgerichts Regensburg geklagt – mit Erfolg. Das Landratsamt hätte nach dieser Gerichtsentscheidung über die Anträge zeitnah entscheiden müssen.

Doch die Stadt legte gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts beim Verwaltungsgerichtshof in München Beschwerde ein. In der Streitsache ist die Windpower GmbH Antragstellerin, Antragsgegner ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Neumarkt, und beigeladen die Stadt Berching. Sie wird durch den Ersten Bürgermeister mit den Prozessbevollmächtigten, den Rechtsanwälten Gerngroß und Höfler, vertreten.

Zur Erinnerung: Am 18. Februar 2014 war zur Stadtratssitzung Regierungsdirektor Manfred Wiesenberg vom Landratsamt Neumarkt geladen. Er erläuterte Stadträten und anwesenden Bürgern aus Oening, Raitenbuch, Schweigersdorf und Wallnsdorf die Sachlage: „Wer nicht plant, wird überrollt“, sagte Wiesenberg seinerzeit.

Denn nur durch die Ausweisung sogenannter Konzentrationsflächen könne nach dem derzeit geltenden EEG die Errichtung von WKA in akzeptable Bahnen gelenkt werden.

„Berching hat seine Hausaufgaben gemacht“, hatte Wiesenberg damals gesagt. Und zwar indem Flächen ausgewiesen worden seien, auf denen solche Anlagen aufgestellt werden können. Berching habe aber keinen Einfluss auf Zahl und Größe der WKA. Vieles sei aber derzeit offen, so zum Beispiel die Änderung des EEG oder die sogenannten Öffnungsklauseln für Bundesländer (10 H in Bayern).

Als einzig möglichen Ausweg aus der Misere sah der Jurist vom Landratsamt diesen: Die Stadt Berching solle die Änderung des Flächennutzungsplans einleiten. So könne man eingehende Genehmigungsanträge zurückstellen. Ein entsprechender Beschluss wurde daraufhin einstimmig gefasst.

Und Wolfgang Strobl, Leiter des städtischen Bauamtes erläuterte bei einer nachfolgenden Sitzung: Der Beschluss des Rates eröffne die Möglichkeit, beim Landratsamt einen Antrag auf Zurückstellung zunächst für ein Jahr zu stellen. Der Antrag sei binnen sechs Monaten zu stellen, nachdem die Stadt in einem Verwaltungsverfahren von den Bauvorhaben förmlich Kenntnis erhalten habe.

Die förmliche Kenntnisnahme sei durch das Schreiben des Landratsamtes vom 26. Juni 2014 gegeben. Sollte innerhalb der Jahresfrist der geänderte Flächennutzungsplan keine Rechtskraft erlangt haben, sei auf Antrag der Stadt Berching eine Verlängerung der Rückstellung um ein weiteres Jahr möglich.

Inzwischen hat Windpower GmbH beim Verwaltungsgericht Regensburg erreicht, dass die aufschiebende Wirkung zurückgestellt wurde. Darüber hinaus solle das Landratsamt eine Entscheidung über den Bauantrag für die zwei geplanten Windkraftanlagen treffen. Daraufhin hatte die Stadt Berching beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingereicht.

In der jüngsten Sitzung am Dienstagabend erläuterte Rechtsanwalt Johannes Gerngroß umfassend den komplizierten Rechtsstreit. Er begründete die städtische Beschwerde unter anderem so: „Ohne Zurückstellung des Baugesuchs und der Anordnung des Sofortvollzugs wäre die Beigeladene (Berching) in ihrem Recht auf Planungshoheit verletzt, weshalb der eingangs gestellte Antrag zulässig und begründet ist.“

Im Anschluss an dieses Referat stellte Ruth Fehrmann vom Büro „Lichtgrün“ aus Regensburg im Stadtrat das Konzept eines modifizierten Flächennutzungsplans mit „Potentialflächen“ für Windkraftanlagen vor und berücksichtigte dabei eine seit Jahren installierte seismographische Anlage bei Raitenbuch, die bei den ursprünglich vorgesehenen Konzentrationsflächen nicht beachtet worden seien.

Nur östlich von Grubach

Drei Resultate: Gemäß der neuen Gesetzlage mit der Abstandsregelung von 10 H darf künftig keine WKA mehr auf den östliche Jurahöhen errichtet werden, weil die Abstände zu den Ortschaften zu gering sind. Die seismographische Anlage bedingt einen Radus von rund fünf Kilometer, innerhalb dieses Kreises dürfen ebenfalls keine WKA aufgestellt werden.

Die einzige Potentialfläche in der Großgemeinde befindet sich auf den Jurahöhen nur noch östlich von Grubach. Hier könne investiert werden.

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