Berchinger Rat bringt Abbrucharbeiten wieder voran

25.1.2018, 10:15 Uhr
Berchinger Rat bringt Abbrucharbeiten wieder voran

© Wolfgang Fellner

Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom Februar vergangenen Jahres war die Firma Meister aus Deggendorf mit den Abbrucharbeiten am Hotel Post zum Angebotspreis von 342 885 Euro beauftragt worden. Wie bereits berichtet, hatte die Firma die Arbeiten eingestellt. Damit es nun zügig weitergeht, wurde einigen "Nachträgen" zugestimmt, die Kosten hierfür in der öffentlichen Sitzung nicht beschlossen.

Folgende Nachträge waren ermittelt worden: Erstellung eines Rückbaukonzepts der Asbestpappen; Rückbau der Asbestpappen im Gebäude 1; Separierung und Entsorgung von Ytong und KS-Stein; Abfuhr und Entsorgung von DKI-Material, Mehrkosten der Entsorgung von Gussasphalt- Belägen sowie Ausbau und Entsorgung der Fehlbodenschüttung.

Die Stadt Berching betreffend wurde dem Einbau eines Blockheizkraftwerk (BHKW) vom Typ Smartblock 22 in der Kläranlage nachträglich zugestimmt. Dies war notwendig geworden, weil der Rechnungsprüfungsausschuss bemängelt hatte, dass der Einbau dieses BHKW nicht in vollem Umfang der beschlussmäßigen Vorgabe des Stadtrats entspreche.

Kostendeckelung eingehalten

Dieser hatte in der nichtöffentlichen Sitzung der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses zugestimmt, nämlich dem Einbau eines BHKW mit einer Leistung von 30 Kilowatt (kW) und damit einer Gesamtsumme von 129 000 Euro. Die Verwaltung war jedoch überzeugt worden, dass ein schwächerer Typ mit einer Leistung von bis zu 22 kW ausreiche. Wie Thomas Lindner vom Bauamt erläuterte, sei die Kostendeckelung des Stadtrats in Höhe von 129 000 Euro eingehalten worden. An Baukosten seien 93 718 Euro entstanden.

Claus Strachowitz aus Wegscheid will nördlich von den bestehenden Gebäuden in Wegscheid 22 Sozialwohnungen mit Pkw-Stellplätzen beziehungsweise Carports auf einem Grundstück an der Pollantener Hauptstraße bauen. In der Begründung heißt es, dass das vorgesehene Areal eine Baulücke schließe zwischen dem bestehenden Gast- und Wohnhaus und der vorhandenen nördlichen Gewerbebebauung. Der Flächennutzungsplan müsste für die geplante Bebauung im Rahmen eines förmlichen Verfahrens, auf Kosten des Antragstellers, für die geplante Bebauung zu einem Mischgebiet umgewidmet werden.

Die vorhandene gewerbliche Umgebungsbebauung ist aus Sicht des Antragstellers für den geplanten Sozialwohnungsbau als nicht negativ zu bewerten. Errichtet sollen drei Baukörper werden mit Längen zwischen 40 und 28,5 Metern und einer Breite von 10,5 Metern zur Wohnungsnutzung für zwei, drei oder vier Personen. Um die Lärmschutzwerte einzuhalten, soll entlang der B 299 eine drei Meter hohe Wand, zum Beispiel eine "efeubewachsene Gabionenwand", errichtet und außerdem Schallschutzfenster eingebaut werden.

Gutachten auf eigene Kosten

Das gemeindliche Einvernehmen wurde vorläufig nicht erteilt, da die baurechtlichen Voraussetzungen nicht vorlägen. Der Bauwerber müsse auf eigene Kosten ein Sachverständigengutachten vorlegen, das die Verträglichkeit der Wohnbebauung mit dem Gewerbe im Bereich der Wegscheid bestätigt. Außerdem müsse die Erschließung und die Löschwasserversorgung im Rahmen eines eventuellen Bauantragsverfahrens nachgewiesen werden.

 

 

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