Berchinger zahlen mehr fürs Abwasser

28.11.2014, 09:54 Uhr

Im Wesentlichen ging es um die Satzung für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Berching, um die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und um den Entwurf des Haushalts der Spitalstiftung Berching. Verwaltungsamtsrat Christian Rogoza hatte die Sitzungsunterlagen vorbereitet.

Danach umfasst das Haushaltsvolumen der Spitalstiftung in Einnahmen und Ausgaben im Gesamthaushalt die Summe von 22 750 Euro (Vermögenshaushalt: 3 650 Euro, Verwaltungshaushalt 19 100 Euro). Auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes schlagen der Gebäudeunterhalt und die Bewirtschaftungskosten mit 4 200 Euro, die Stiftungsleistungen mit 10 000 Euro und die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 3 650 Euro zu Buche.

Stadtrat Franz Donhauser monierte, dass die Stiftungsleistungen in Höhe von 10 000 Euro zu einem Großteil für den Seniorennachmittag in Form von Hendl und einer Maß Freibier verwendet werden. Er und auch Josef Bogner können sich einen anderen Stiftungszweck vorstellen. Bürgermeister Ludwig Eisenreich sagte, man solle es so belassen wie bisher. Anderenfalls müsse die Einladung der Senioren mit anderen Geldern aus der Stadtkasse finanziert oder ganz abgeschafft werden.

Wie Christian Rogoza erläuterte, sei die Haushaltslage der Spitalstiftung geordnet. „Der Stand der Rücklagen beträgt am Ende des Haushaltsjahres 2015 voraussichtlich 370 300 Euro.“ Der Haushalt wurde wie vorgegeben angenommen.

Ebenfalls beschlossen wurde die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung. Die Grundgebühr bleibt mit 27,75 Euro/Jahr unverändert. Die Schmutzwassergebühr wurde erhöht von bisher 1,51 Euro je Kubikmeter auf 1,57 Euro, die Niederschlagswassergebühr von 0,12 Euro je Kubikmeter auf 0,13 Euro, die Schmutzwassergebühr „abflusslose Grube“ ebenfalls von 1,51 Euro auf 1,57 Euro und die Fäkalschlammgebühr von bis 55,18 Euro je Kubikmeter auf 57,37 Euro. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.

Diskussionsbedarf gibt es noch dahingehend, dass Grundstücksbesitzer mit Kleinkläranlagen bisher keine Niederschlagsgebühr berappen müssen. Dazu müsse, so Kämmerer Rogoza, vom Stadtrat eine Satzungsänderung vorgenommen werden. Vom Rechnungsprüfungsausschuss war im September angeregt worden, dass die Stadt prüfen solle, ob in den Ortschaften, die nicht an die Kläranlage in Berching angeschlossen sind, wie zum Beispiel Fribertshofen, und über Kleinkläranlagen verfügen, für die Oberflächenentwässerung Abgaben verlangt werden sollen.

Auch die Aufwendungen für den Einsatz der Stützpunktfeuerwehr wurden nach oben angepasst. So kostet zum Beispiel der Einsatz des Tanklöschfahrzeugs statt bisher 75 Euro künftig 99 Euro oder die Drehleiterstatt 180 Euro 231 Euro. Für die Arbeitsstunde mit der Lichtgiraffe werden künftig 36,90 Euro oder für ein Brennschneidegerät 66 Euro je Stunde verlangt. Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrler bleibt der Stundensatz bei 27 Euro.

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