Deining: Kommune bremst Windkraftausbau

1.7.2015, 19:22 Uhr
Deining: Kommune bremst Windkraftausbau

© Foto: Werner Sturm

Die Sach- und Rechtslage war bereits Gegenstand einer informellen Sitzung der dem Gemeinderat angehörenden Fraktionen. Bei der Gemeinderatssitzung schilderte Bürgermeister Alois Scherer die Situation. Nach der Aufhebung der Konzentrationszonenplanung durch den Beschluss des Stadtrats Velburg stünde demnach nun das gesamte Gemeindegebiet von Deining für Windkraftanlagen offen, die einen Abstand des Zehnfachen der Anlagenhöhe (10 H-Regelung) einhalten.

Anlagen bis zu 170 Metern Höhe wären so im Gemeindegebiet an mehreren Standorten möglich. Je niedriger die Anlagen, desto mehr Standorte würden, verteilt über das Gemeindegebiet, denkbar sein. Möglich sei dies aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung, wonach die Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich grundsätzlich privilegiert ist. „In dieser Situation kann der Gemeinderat nicht untätig bleiben“, so Scherers Fazit.

SPD-Räte dagegen

Der Sachverhalt wurde ausgiebig diskutiert und es zeigte sich, dass die SPD-Räte nicht einverstanden waren mit einer neuen Konzentrationsflächenplanung zum jetzigen Zeitpunkt. Josef Weidinger zum Beispiel erklärte: „Eine Konzentrationsplanung bereitet mir Bauchweh, weil in unserer Gemeinde bisher mit jeder Planung neue Windräder gekommen sind.“

Gaby Feierler-Egner vertrat die Auffassung, dass es einer neuen Planung erst dann bedürfe, sollte die 10 H-Regelung fallen. Regierungsdirektor Manfred Wiesenberg vom Landratsamt Neumarkt widersprach deutlich. „Konzentrationsflächen schaffen kein Baurecht, sie nehmen es“, stellte er klar und sagte: „Der Schluss, dass Konzentrationsflächen Windräder nach sich ziehen, ist schlichtweg falsch.“ Die vier anwesenden Genossinnen und Genossen blieben bei ihrer ablehnenden Haltung. Feierler-Egner, Weidinger, Richard Pfeiffer und Mathias Seger stimmten mit Nein.

Ortssprecher Thomas Meier aus Kleinalfalterbach wollte noch wissen, ob sich der Flächenzuschnitt bei einer neuen Planung ändert. Dazu Scherer: „Da wird es kaum einen Unterschied geben.“ Es könnte sich vermutlich herauskristallisieren, dass mit dem Anlagenbestand der Windkraftnutzung (etwa 1,5 Prozent der Gemeindefläche) bereits substanziell Raum verschafft wurde und deshalb keine weiteren Standorte möglich seien.

Der Stadtratsbeschluss von Velburg hat die steuernde Konzentrationswirkung des Flächennutzungsplans außer Kraft gesetzt, jedoch nicht den Bebauungsplan aus dem Jahre 2002 zur Windkraftnutzung bei Oberbuchfeld. Hier sind nach wie vor bis zu drei Anlagen ohne Höhenvorgabe in einem Abstand von mindestens 1000 Metern zur nächsten Wohnbebauung möglich. Scherer empfahl dem Gremium nun die erneute Änderung des Bebauungsplans.

Wegen der 10 H-Regelung und der vom Gesetzgeber beabsichtigten Schutzwirkung sowie aufgrund der geänderten Haltung der Bürger wegen der bereits vorhandenen Belastung durch die im Umfeld errichteten Anlagen solle eine Höhenregelung nach 10 H eingefügt werden. In dem Gebiet wären demnach nur noch Anlagen von bis zu 130 Metern Höhe machbar. Der Vorschlag fand Zustimmung. Zur Sicherung der beabsichtigten Bebauungsplanänderung wurde der Erlass einer Veränderungssperre vorgeschlagen. Gegen die beiden Beschlüsse waren wiederum die Sozialdemokraten.

Im weiteren Verlauf der Sitzung passte das Gremium die Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der geänderten Mustersatzung des Ministeriums an. Dabei geht es um den Kostenersatz für Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbegebieten oder bei Einsätzen, die durch private Brandmeldeanlagen ausgelöst wurden. Neben drei Bauanträgen im Baugebiet Oberbuchfelder Weg konnte der Gemeinderat ein zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörendes Wohnhaus genehmigen. Im Bereich Gewerbeansiedlungen wurde mit dem Antrag auf Neubau einer Produktions- und Lagerhalle für Metallwaren ein wichtiges Bauprojekt genehmigt.

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