Deusmauer: Kein Anspruch auf Lärmschutz

30.6.2017, 10:16 Uhr
Deusmauer: Kein Anspruch auf Lärmschutz

© Foto: Werner Sturm

Schon seit Jahrzehnten ärgern sich die Bürger im Velburger Ortsteil Deusmauer über den Autobahnlärm. Das gilt besonders für diejenigen, die direkt an der A3, im Bereich der Brücke am Dorfende Richtung Günching, wohnen. Unter anderem machten sie bei der Versammlung beim alten Wirt deutlich, dass die Aufbringung eines lärmarmen Asphalts auf der Autobahn vor geraumer Zeit zwar eine geringfügige Verbesserung mit sich gebracht habe, die aber zwischenzeitlich schon wieder deutlich geringer ausfalle. Außerdem wurden Beschwerden laut, dass in anderen Bereichen der A 3 der Lärmschutz besser sei als vor Ort in Deusmauer. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen, so die Vermutung.

Dem widersprach Markus Bindnagel, der Abteilungsleiter für Planung, Bau und Erhaltungsmanagement bei der Autobahndirektion Nord, der sich der insgesamt sehr sachlichen Diskussion stellte. Bindnagel machte zunächst deutlich, dass Lärmsanierungen an bestehenden Bundesfernstraßen freiwillige Leistungen des Bundes darstellten. Die Berechnungen für 14 Punkte in Deusmauer hätten Lärmemissionen in der Nacht zwischen 54 und 59 Dezibel ergeben, am Tag zwischen 57 und 63 Dezibel. Die zulässigen Grenzwerte lägen in diesem Fall, nachts bei 59 Dezibel, tagsüber bei 69.

Sollte das autobahnnahe Siedlungsgebiet in Deusmauer im kommenden Flächennutzungsplan der Stadt Velburg als reines Wohngebiet ausgewiesen werden, wären die Grenzwerte zwar niedriger anzusetzen, meinte Bindnagel, aber an der Gesamtsituation würde sich nichts Entscheidendes verändern.

Auf den Einwand von Bürgermeister Bernhard Kraus, dass es Differenzen zwischen Berechnungen und aktiven Messungen geben könnte, antwortete Bindnagel: "Lärmbelastungen werden ausschließlich berechnet und das bundesweit einheitlich." Die für Deusmauer errechneten Werte liefern also laut Bindnagel keine Begründung für aktive Lärmschutzmaßnahmen wie eine Lärmschutzwand oder einen Wall und sie würden zudem auch in keiner finanziellen Relation stehen. Und ein Wall sei aufgrund der topografischen Verhältnisse sowieso nicht möglich.

Aber trotzdem gibt es Hoffnung, dass sich die Situation zumindest etwas verbessern könnte. Derzeit läuft der beidseitige Neubau der Geigerhaidbrücke bei Parsberg, der noch voraussichtlich bis Mitte 2018 dauern wird. Danach werden in den Jahren 2018 und 2019 im Bereich der Schallermühle vier kleinere Brückenbauwerke saniert. Voraussichtlich 2019 ist die Krondorfer Brücke an der Reihe. Die wird komplett erneuert. Eine Betongleitwand neben der Fahrbahn soll die Lärmbelastung senken.

Und jetzt wird es spannend für die Bürgerinnen und Bürger von Deusmauer: Noch bevor es in Krondorf los geht, sollen auch mehrere Brücken im Bereich ihrer Ortschaft saniert werden, zum Beispiel die Brückenbauwerke zwischen Lengenfeld und Deusmauer sowie zwischen Deusmauer und Günching. "Eventuell ergibt sich hier eine Situation, dass auch diese Brücken mit Betongleitwänden ausgestattet werden könnten", meinte Bindnagel, ohne sich darauf festnageln zu lassen. Verbindlich sagte er zu, dass in Deusmauer noch für zusätzliche Punkte Lärmberechnungen erfolgen können, wenn dies von der Stadt oder den Hauseigentümern gewünscht werde.

Dorfmittelpunkt gewünscht

Zum zweiten Teil der Veranstaltung teilte Bürgermeister Kraus mit, dass der Eigentümer des Untermüller Anwesens in der Rosengasse einen Stadel in ein sogenanntes Boardinghouse, einen Beherbungsbetrieb mit Zimmern und Appartements, umbauen möchte.

Nun hätten aber vorangegangene Bürgerstammtische gezeigt, dass die Deusmauerer in der Rosengasse gerne ihren Dorfmittelpunkt gestalten wollen. Deswegen sei der Investor bereit, das Grundstück mit dem Stadel gegen das gemeindeeigene Grundstück an der Ecke Lengenfelder und Günchinger Straße, auf dem das Scherer-Anwesen steht, zu tauschen. Kraus fragte, ob er diesen Tausch verhandeln solle. Nur drei der rund 30 Besucher waren dagegen. Einig waren sich aber alle: So ein Baustofflager, wie es derzeit in der Rosengasse ist, dürfe am neuen Standort nicht mehr entstehen.

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