Disko-Rauferei wird für Ehepaar sehr teuer

29.12.2017, 10:24 Uhr
Disko-Rauferei wird für Ehepaar sehr teuer

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Dabei sind die beiden beileibe keine unbeschriebenen Blätter. Der 34 Jahre alte Maschinenführer hatte schon wegen Drogenhandels eine Haftstrafe bekommen, seine 27 Jahre alte Partnerin hat sich in der Vergangenheit sehr schwer getan, ihr Temperament zu zügeln. Vier Mal ist sie einschlägig vorbestraft.

Nachdem drei von neun Zeugen vernommen waren, war die Sache klar. Der junge Mann glaubte, seine damalige Freundin wäre von einer andern Disko-Besucherin attackiert worden und schlug der deshalb von oben auf den Kopf. Wenig später vermutete die Angeklagte einen heimtückischen Angriff auf ihren Liebsten und holte mit einem Glas aus. Das Resultat waren zwei tiefe und heftig blutende Wunden am Hinterkopf des mutmaßlichen Angreifers. Noch in Sichtweite der Türsteher, die Schlimmeres verhinderten, fiel sie dann über die junge Frau her, die vorher den schmerzhaften Schlag mit der flachen Hand abbekommen hatte, und riss ihr ein Büschel Haare aus.

In einer Unterbrechung regte Richter Würth die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 1500 Euro an, die die Friseurmeisterin in Raten von 150 Euro an den jungen Mann bezahlen sollte, dem sie das Glas auf den Schädel gedonnert hatte. Beide Seiten waren einverstanden. So wurde ein Zivilprozess überflüssig.

Staatsanwältin Nina Waidhas forderte für den 34-Jährigen eine Geldstrafe von 70 Tagessätzten zu 40 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Für seine Ehefrau hielt sie 200 Tagessätze zu 40 Euro wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung für angemessen.

Deren Verteidiger Christopher Lihl machte geltend, dass seine Mandantin die Taten eingeräumt und dass sie sich über Facebook und vor der Verhandlung persönlich bei den Opfern ihres Jähzorns entschuldigt hatte. Mit einer Geldstrafe zeigte Lihl sich einverstanden, bat aber zu berücksichtigen, dass die Frau finanziell nicht auf Rosen gebettet sei.

Auch Jürgen Mederer, der den 34-Jährigen verteidigte, sah eine Geldstrafe als unausweichlich an. Er bat um ein mildes Urteil. Schließlich hätten sich die Vorfälle in der aufgeheizten Stimmung einer Diskothek weit nach Mitternacht zugetragen.

Alkohol und schwelende Aggressionen als unglückliche Faktoren sah auch Richter Würth. Und er war sich sicher, dass diese Auseinandersetzung eine Vorgeschichte hatte, an der viele mit gestrickt hatten. Er verurteilte den jungen Mann zu 50 Tagesätzen zu je 50 Euro und seine Ehefrau zu 200 Tagessätzen zu 40 Euro.

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