Drei Fahrer nicht korrekt angemeldet

29.9.2015, 15:29 Uhr
Drei Fahrer nicht korrekt angemeldet

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Es ging um drei Fahrer, die er ein Jahr lang als geringfügig Beschäftigte geführt hatte. Tatsächlich saßen die aber deutlich länger hinter dem Steuer. Dafür wurden sie auch entsprechend entlohnt, doch die Krankenkasse sah nur wenig von den Beiträgen, die ihr so eigentlich zugestanden hätten. Das summierte sich auf 5500 Euro.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Thomas Leykam, honorierte zwar das Geständnis, sah aber eine schmerzhafte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 250 Euro für der Tat angemessen, sinnvoller allemal als eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

So dachte auch Richter Rainer Würth, der dem Angeklagten zugute hielt, dass er die Schuld auf sich genommen und seinen Mitgeschäftsführer entlastet habe. Deshalb blieb er mit 60 Tagessätzen deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das sind aber immer noch 15000 Euro.