Drohungen gegen Polizisten kosten 1000 Euro

13.11.2015, 06:25 Uhr

Zugetragen hat sich die Auseinandersetzung zwischen ihm und einem Polizisten bei einer Kirchweih im östlichen Landkreis Neumarkt. Der Angeklagte soll den 30 Jahre alten Beamten, der in Zivil und privat mit Freunden auf dem Fest war, aus nichtigem Anlass heftig am Arm gezerrt haben.

Als der sich entschloss, wie er es als Zeuge formulierte, „mich in den Dienst zu versetzen“ und seinen Polizei-Ausweis zückte, zeigte das nicht die erhoffte Wirkung. Im Gegenteil. Damit hatte er beim 20-Jährigen einen Schalter umgelegt. „Bullensau“ musste er sich anhören, „ich hau dir in die Fresse, ich bring dich um“. Der Angeklagte hatte das etwas anders in Erinnerung: Der 30-Jährige habe sich an der Schnapsbar vorgedrängt und er habe ihn tatsächlich grob gepackt und aufgefordert, sich wie alle anderen anzustellen. Gut, auch das Wort Bullensau sei gefallen, als ihm der Beamte mit dem Ausweis vor der Nase „herumfuchtelte“, aber bedroht habe er ihn nicht.

Doch genau diese bedrohlichen Formulierungen habe er sich im Handy notiert, sagte der Polizist aus. Sie hätten ihm Angst gemacht und er habe sich an die Ordnungshüter gewandt. Doch die hätten ihm nach kurzem Gespräch mit dem Angeklagten und dessen Freunden gesagt, sie könnten ihn, den Polizisten, genauso heraus werfen wie jeden anderen. Darüber habe er sich schon sehr geärgert.

Wenig Erhellendes konnte die Cousine des Handwerkers als Zeugin beisteuern, die auch den Polizeibeamten kennt. Sie will weder Aussagekräftiges gehört noch gesehen haben.

Staatsanwältin Nikola Galaboff sah den Tatvorwurf, so wie er in der Anklageschrift stand, als erwiesen. Es liege ja auch ein Teilgeständnis vor. Die Aussage des Opfers sei sachlich und stimmig gewesen.

Der Angeklagte dagegen habe schon einmal bewiesen, dass er mit zu viel Alkohol im Blut schnell ausrastet. In Hilpoltstein hatte er sich, es sei gar nicht lange her, mit Händen und Füßen gegen eine vorübergehende Festnahme gewehrt und die Polizistin sowie ihren Kollegen, die ihn in Gewahrsam nehmen wollten, mit Ausdrücken belegt, die hier nicht wiedergegeben werden sollen.

Galaboff forderte einen Dauerarrest von einer Woche und eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Nach seinem Ausraster zuvor hatte sich der Angeklagte – damals ebenfalls vor Jugendrichter Danny Schaller – bei dem Polizeibeamten entschuldigt. Das habe er auch diesmal vor gehabt, sagte er auf Nachfrage. Doch der Zeuge habe Einiges dazu gelogen und aus einer Mücke einen Elefanten gemacht. Er hätte jederzeit mit ihm reden können, statt ihn anzuzeigen. Deshalb: „Keine Entschuldigung“.

Trotzdem sah Richter Schaller den Vorfall in etwas milderem Licht als die Staatsanwältin. Er sei überzeugt, dass der Angeklagte nicht gelogen habe, sondern gar nicht mehr wisse, was ihm damals in seiner Erregung alles „heraus geflutscht“ sei.

Schaller ordnete zwei Wochenendarreste an, die der Arbeitgeber nicht mitbekommen müsse, und als Geldauflage 1000 Euro an die Christliche Arbeitnehmerhilfe Neumarkt.