Ein viel zu glattes Alibi?

28.11.2014, 09:28 Uhr

Doch trotz intensiver Befragung der Zeugen konnte er den Sachverhalt noch nicht eindeutig klären. In gut zwei Wochen sollen weitere Zeugen bei einem zweiten Verhandlungstermin für mehr Klarheit sorgen.

Schon zu Verhandlungsbeginn hatte der Jugendrichter die Zeugen eindringlich auf die Folgen einer Falschaussage hingewiesen. Ganz offensichtlich zweifelte er am Wahrheitsgehalt einiger Aussagen, die bei der Polizei zu Protokoll gegeben worden waren. Doch auch in der Verhandlung blieben sowohl der Angeklagte als auch die Zeugen bei ihren Aussagen.

Faust ins Gesicht

Kurz zusammengefasst ging es um einen Abend auf dem Neumarkter Altstadtfest, an dem der 19-jährige Angeklagte einem 23 Jahre alten Festbesucher mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. Nachdem das Opfer zu Boden gegangen war, wurde es mit einigen Fußtritten am Oberkörper verletzt. Eine Platzwunde an der Lippe, Prellungen im Gesicht- und Rippenbereich hat der 23-Jährige davongetragen.

Zu diesen Vorwürfen sagte der Angeklagte lediglich, dass er zur Tatzeit gar nicht mehr auf dem Altstadtfest gewesen sei. Alle seine Freunde bestätigten diese Aussage und konnten sich an die Uhrzeit, zu der sie das Fest verlassen hatten, sehr genau erinnern.

Bei anderen Detailfragen waren sich die Zeugen vor Gericht nicht so einig. Für Richter und Staatsanwältin klangen die Aussagen zu einstudiert, so dass sie die Zeugen mehrfach an ihre Wahrheitspflicht erinnerten. Doch alle blieben bei ihrer Version. Am 10. Dezember wird weiter verhandelt.

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