Einbruch in ein Wohnhaus war vorgetäuscht

26.4.2017, 15:00 Uhr
Einbruch in ein Wohnhaus war vorgetäuscht

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Die Hauseigentümerin im östlichen Landkreis Eichstätt hatte im April 2015 die Polizei verständigt und einen Einbruch in ihr Anwesen zur Anzeige gebracht. Im Protokoll hatte sie angegeben, der oder die Täter hätten Gegenstände mit einem Gesamtwert von mehr als 20 000 Euro mitgenommen.

Im Laufe der umfangreichen Ermittlungen wurde der Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Beilngries aufgrund von Ungereimtheiten immer misstrauischer und ermittelte auch dahingehend, ob der Einbruch nicht fingiert gewesen sein könnte. Die Versicherung hatte in der Zwischenzeit vollen Schadenersatz geleistet.

Anfang April 2017 wurde wegen eines neu hinzugekommenen Verdachtsmoments ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss für das Anwesen beantragt, welcher in den frühen Morgenstunden vollzogen wurde. Dabei konnten tatsächlich noch verschiedene Wertgegenstände, welche eindeutig der angeblichen Beute aus dem Jahr 2015 zugeordnet worden waren, aufgefunden werden — obwohl sie gut versteckt waren.

Die "Geschädigte" zeigte sich geständig. Sie hatte aus Geldmangel gehandelt. Nun muss sie sich wegen des Vortäuschens einer Straftat und wegen Versicherungsbetrug strafrechtlich verantworten.