Eine Überdosis rüttelte den Schüler wach

16.4.2014, 15:41 Uhr

Der Angeklagte konsumiert seit seinem elften Lebensjahr Drogen. Er machte dafür auch die Probleme im Elternhaus verantwortlich. Schwierigkeiten habe er insbesondere mit seinem Stiefvater gehabt, der ihm zuletzt Hausverbot erteilte.

Drogen gehören zu seinem Alltag. Nun wurde er einmal in Nürnberg und einmal in Neumarkt mit Crack erwischt. Wegen des „unerlaubten Besitzes“ stand er gestern vor Gericht. Er räumt die Vorwürfe rückhaltlos ein.

Der junge Mann hat auch schon zwei Therapien hinter sich. Die erste im Jahr 2011 dauerte sechs Wochen. Die zweite  im Jahr darauf hätte eigentlich sechs Monate gedauert - nach fünf Monaten wurde er wegen eines erneuten Rückfalls hinausgeworfen. Zudem hat er noch weitere Vorstrafen auf dem Kerbholz. Er saß auch schon in Jugendhaft.

Die vergangenen zwei Wochen lebte er wieder bei seiner Mutter, nachdem er eine Heroinüberdosis überlebt hatte. Der Richter hofft, dass ihn das wachgerüttelt hat. Die attestierte Reifeverzögerung brachte ihm ein Urteil nach dem Jugendstrafgesetz ein.

Die Staatsanwältin traute den Beteuerungen des Angeklagten nicht so recht, von den Drogen loskommen zu wollen und forderte eine Jugendstrafe von zehn Monaten.

Pflichtanwalt Jürgen Loichinger warf ein, dass ein Aufenthalt im Jugendgefängnis seinem Mandanten nicht helfen würde, denn dieser könnte dann keine weitere Therapie wahr nehmen, was auf Dauer keine Lösung wäre.

Das Gericht kam zu dem Beschluss, den Drogensüchtigen zu zehn Monaten Jugendhaft auf vier Jahre auf Bewährung zu verurteilen. Damit es etwas weh tut, muss er 150 Sozialstunden leisten, Bewährungshelfer jede Bewegung mitteilen und eine Zwangstherapie mit Nachsorge absolvieren.

Der Richter sah auch die Bemühung des 18-Jährigen, denn dieser möchte auch aus eigenem Willen noch eine Therapie machen. Zudem möchte er einen Ausbildungsplatz in einer anderen Stadt, wo er dann ein neues Leben beginnen kann.

Der Angeklagte nahm die Strafe an, nachdem er sich das Ja seines Anwalts eingeholt hatte. Die Staatsanwältin gab aber zu dem Urteil keine Erklärung ab und hält sich die Revision offen.

Keine Kommentare