Fahrerlaubnis dank des Borkenkäfers

23.2.2017, 14:51 Uhr

Der gelernte Maurer war mit einem Promille am Steuer seines Autos erwischt worden und hatte dafür einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu 50 Euro bekommen. Das Landratsamt wurde zudem angewiesen, ihm vor Ablauf von sechs Monaten keinen Führerschein mehr auszustellen.

Gegen die letztere Rechtsfolge hatte der 45-Jährige über seine Rechtsanwältin Inge Raith-Schechinger Einspruch eingelegt. Er brauche, sagte er aus, unbedingt den Traktor-Führerschein der Klasse L, weil in seinen vier Hektar Wald der Borkenkäfer eingefallen sei. Das Holz müsse regelmäßig kontrolliert und befallene Bäume müssten heraus genommen werden. Dafür sei er auf die Zugmaschine angewiesen.

Richter Rainer Würth und Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam hatten ein Einsehen und korrigierten den Strafbefehl, um unbillige Härten zu vermeiden. Die Führerscheinsperre, von der schon zwei Monate abgelaufen sind, bleibt bestehen mit Ausnahme der Klasse L. Die Bescheinigung kann sich der Waldbauer in den nächsten Tagen holen. Die Geldstrafe von 2000 Euro akzeptiert er.

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