Freystadt und Deining beschließen Bürgerrecht

12.9.2017, 23:10 Uhr
Freystadt und Deining beschließen Bürgerrecht

© Wolf-Dietrich Nahr

Beide Kommunen folgen der Mustersatzung, die eine Bürgermeister-Arbeitsgruppe des Gemeindetages auf Landkreisebene ausgearbeitet und mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes abgestimmt hat. Nach den Gemeinden Berg und Postbauer-Heng ist die Stadt Freystadt die dritte Kommune im Landkreis Neumarkt mit einer eigenen Informationsfreiheitssatzung. Zeitgleich hat auch der Gemeinderat in Deining ebenfalls mit großer Mehrheit am Dienstag den Bürgeranspruch auf Informationen im Ortsrecht verankert.

Die Informationsfreiheit auf örtlicher Ebene geht auf eine Initiative des Bayerischen Journalisten-Verbandes (Ortverband Neumarkt) zurück. Die Medienschaffenden setzen sich damit für mehr Rechte der Bürger ein, erhoffen sich aber auch eine Bekräftigung der Pressefreiheit auf lokaler Ebene. Freystadt folgt einer Empfehlung des Journalistenverbandes, den Informationsanspruch nicht nur "Gemeindeangehörigen", sondern auch hauptberuflichen Journalisten zuzugestehen.

Während Freystadt auf Gebühren als Entgelt für den Verwaltungsaufwand besteht, milderte Deining die Mustersatzung ab: Geld soll nur verlangt werden, wenn sich die Verwaltung mehr als vier Stunden mit einem Auskunftsbegehren befassen muss.

wdn/nas

www.informationsfreiheit-neumarkt.de

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