Geerbter Waffenschrank wurde Sohn zum Verhängnis

28.8.2018, 10:42 Uhr

Wegen mehrerer Vergehen gegen das Waffengesetz stand er vor dem Schöffengericht Neumarkt. Seine Pflichtverteidigerin Stephanie Braun wollte von Anfang an keine Missverständnisse aufkommen lassen: "Mein Mandant ist ein Braver", sagte sie und schilderte die verzwickten Umstände, wie er an das Waffenarsenal geraten war.

Dieses hatte zuvor die Staatsanwältin aufgelistet. Darunter befanden sich eine Reihe von Einzellade-Büchsen, mehrere Bockdoppelflinten, zwei Pistolen, ein Revolver, ein Unterhebel-Repetierer, ein Luftgewehr und eine Notsignal-Pistole.

Für all diese Ballermänner hatte der junge Mann, anders als sein Vater, keine Waffenbesitzkarte, von einem Waffenschein gar nicht zu reden. Im Besitz des Herrn Papa war auch eine Pumpgun, ein Vorderschaft-Repetierer, der in Deutschland seit etlichen Jahren verboten ist. Erworben wurde er vom Jäger, vermutet Richter Rainer Würth, aber noch zu Zeiten, als das legal war.

Der "Erbe" beteuerte, dass er lediglich vom Waffenschrank gewusst habe, aber nicht, was drin war. Als der Vater vor 13 Jahren starb, war der Sohn 17, seine kleine Schwester gerade 15 Jahre alt. Die Mutter war keine Stütze, weil sie in den Alkoholismus abdriftete. Eine Entziehungskur brachte sie zurück in ein normales Leben. Doch dort lernte sie auch ihren neuen Lebensgefährten kennen.

 

Vor etwa sechs Jahren ließ sich der Angeklagte das elterliche Haus überschreiben, das mit 130 000 Euro belastet war. Die Schulden hat der Handwerker zu mehr als der Hälfte abgetragen und gleichzeitig den Meister gemacht, was ihn weitere 40 000 Euro gekostet habe.

Die ganze Zeit, so seine Anwältin, stand der Waffenschrank unbeachtet und ungeöffnet herum, bis sich eines Tages das Landratsamt Regensburg für den Inhalt zu interessieren begann.

Am Vorabend des Besuches durch die Polizei im Dezember setzte ein hektisches Suchen der ganzen Familie nach dem Schlüssel für den Waffenschrank ein, der sich schließlich in den Unterlagen der Großmutter fand.

Vorwurf fiel flach

Richter Rainer Würth nahm dem jungen Mann ab, dass er weder wusste, dass sich eine Pumpgun in dem Tresor befand, noch, dass der Besitz einer solchen Pumpgun, die in schneller Abfolge Ladungen großkalibriger Schrotkugeln verschießen kann, verboten ist. Deshalb wurde der Vorwurf fallen gelassen, er habe sich im Besitz einer verbotenen Waffe befunden.

Glaubhaft konnte die Anwältin dem Gericht versichern, dass ihr Mandant nicht im Traum daran gedacht habe, sich in Besitz der Waffen zu bringen oder damit irgendwelche Dummheiten anzustellen. Deshalb reduzierte Richter Rainer Würth den Vorwurf auf, leger gesagt, Schlamperei, allerdings in einem nicht ungefährlichen Fall. Er schlug vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 3000 Euro einzustellen.

Nachdem es der Anwältin gelungen war, die monatlichen Raten auf 500 Euro herunter zu handeln, stimmte der Handwerker zu. Die 700 Euro, die zuvor im Raum standen, hatten ihn zusammen zucken lassen: Denn damit wäre ihm angesichts seiner weiteren Verpflichtungen nichts mehr zum Leben übrig geblieben.

Nicht geklärt ist bislang, wer nun eigentlich der rechtmäßige Besitzer der Waffen ist. Es kommt darauf an, wie das im Übergabevertrag zwischen Mutter und Sohn für das Haus geregelt ist. Derzeit werden die gefährlichen Gegenstände im Landratsamt Neumarkt verwahrt. Heraus gerückt werden sie nur an denjenigen, der dafür eine entsprechende Waffenbesitzkarte vorweisen kann.

Interessant ist dies deshalb, weil die Waffen einen nicht unerheblichen Wert darstellen – auch wenn es zur Zeit schwer ist, sie zu einem angemessenen Preis legal an den Mann zu bringen.

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