Gerangel nach Diebstahl in Neumarkter Drogeriemarkt

2.3.2015, 17:45 Uhr
Gerangel nach Diebstahl in Neumarkter Drogeriemarkt

© dpa

„Blöd und unerklärlich“ fand die Angeklagte sei ihr Verhalten im Dezember 2014 gewesen. Sie hat sich dafür bereits schriftlich bei den Betroffenen entschuldigt. In einer Neumarkter Drogerie hatte sie Ware im Wert von weniger als 15 Euro ohne zu bezahlen durch die Kasse geschmuggelt. Doch der Ladendetektiv bemerkte sie und nahm sie mit ins Büro.

Dort sei sie in Panik geraten, erklärte die Angeklagte, habe sich ihre Tasche geschnappt und versucht, abzuhauen. Bei dem folgenden Gerangel trug eine Mitarbeiterin des Geschäfts Kratzwunden davon.

Keine Absicht, Beute zu behalten

Der jungen Frau gelang es jedoch Richter Rainer Würth davon zu überzeugen, dass sie sich bei ihrem Fluchtversuch zwar aus der Verantwortung mogeln wollte, aber nicht die Absicht gehabt habe, die Beute zu behalten: „Ich wollte nur raus aus dem Büro“. In Absprache mit Staatsanwältin Kathrin Hertel befreite Richter Würth den Vorwurf von dem Attribut „räuberisch“, der möglicherweise sogar eine Freiheitsstrafe nach sich gezogen hätte.

Kathrin Hertel fand, dass angesichts des Geständnisses und der bisher reinen Weste der Angeklagten eine Geldstrafe ausreichend sei: Sie forderte 80 Tagessätze zu 35 Euro. Dem schloss sich Pflichtverteidiger Markus Meier ohne Wenn und Aber an.

Angetan vom Fleiß

Richter Rainer Würth war angetan vom Fleiß der 26-Jährigen, die angab, sie versuche über einen Teilzeitjob und eine Beschäftigung als Putzfrau Geld für ein Studium zusammen zu bringen. Deshalb blieb er mit einem Tagessatz von 30 Euro etwas unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Tat wertete er als spontane Dummheit. Er ist zuversichtlich, dass so etwas künftig nicht mehr vorkommt. Die 2400 Euro muss die Angeklagte in Raten von 150 Euro abstottern.