Gericht rätselt: War es Petersilie oder doch Cannabis?

6.2.2015, 06:15 Uhr
Ist Marihuana leicht mit Petersilie zu verwechseln? Aussagen vor Gericht widersprachen sich.

© dpa Ist Marihuana leicht mit Petersilie zu verwechseln? Aussagen vor Gericht widersprachen sich.

Den 19-jährigen Angeklagten kannte Richter Danny Schaller schon, er saß gleich wegen zwei Angelegenheiten im Gerichtssaal. Der aktuelle Vorwurf: Der 19-Jährige soll, so die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, im Frühsommer 2014 rund 50 Gramm Marihuana besessen haben und bei einem beliebten Jugend-Treffpunkt unter einer Brücke mindestens einmal einen Joint gebaut haben, den er an mindestens eine Person weitergegeben habe.

Der Angeklagte sagte dazu, das mit den 50 Gramm Marihuana sei „völliger Müll“, er könne sich niemals so viel Rauschgift leisten. Er habe einen Beutel mit Petersilie von seiner Oma bekommen, der habe rumgelegen. Den habe er bei einer Hausdurchsuchung auch einem Polizeibeamten gezeigt.

High vom Küchenkraut?

Außerdem hätten er und seine Kumpels manchmal Petersilien-Joints gedreht, um andere etwas auf die Schippe zu nehmen, die nach dem Rauchen tatsächlich an eine Wirkung geglaubt hätten.

Ein Zeuge behauptete felsenfest, in dem Beutel sei Gras gewesen, das habe er deutlich gerochen. Woher er denn wisse, wie das riecht, wollte Richter Schaller wissen, ob er auch schon mal an einem Joint gezogen habe. Nie, sagte der Zeuge. Das sei aber nicht strafbar, fügte Schaller an. „Naja, so zwei, drei Mal vielleicht schon“, wagte sich der Zeuge dann weiter vor.

Dagegen war sich ein weiterer Zeuge sicher, dass der Beutelinhalt „wie beim Italiener“ gerochen habe, auf keinen Fall nach Marihuana. Weil ein dritter Zeuge nicht erschienen war, vertagte Schaller die Verhandlung. Dann möchte er den fehlenden Zeugen hören und den Polizisten, der die Wohnung durchsucht hatte.

Ein zweites, älteres Verfahren wurde außerdem mit dem aktuellen verbunden: Im vergangenen Jahr hatte Schaller ein Verfahren gegen den 19-Jährigen eingestellt — der junge Mann war mit einem Mofa ohne Prüfplakette erwischt worden. 30 Arbeitsstunden sollte er leisten, was bis heute noch nicht passiert war. Er habe seiner Oma helfen müssen, gab der Angeklagte als Grund für sein Versäumnis an — und irgendwann war dann „die Motivation auch nicht mehr so da“.

An dieses Verfahren erinnerte sich Schaller auch deshalb, weil der Staatsanwalt das Verfahren gleich eingestellt hätte gegen eine Zahlung von 300 Euro. Die wollte oder konnte der Angeklagte nicht berappen, erschien aber auch nicht zum Gerichtstermin, so dass er mit Haftbefehl und Polizei geholt werden musste.

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