Handwerker würgt Ehefrau im Schlafzimmer

27.5.2018, 12:28 Uhr

Inzwischen leben die beiden getrennt, die zwei Töchter bei der Mutter. Aber das Verhältnis hat sich weitgehend eingerenkt. Der Vater darf die Kinder sehen und den Tonfall untereinander empfinden beide wieder als "normal".

An dem Abend des 26. Januar regte sich die Frau darüber auf, dass ihr Ehemann durch lautes Musik-Gedudel die ältere Tochter am Lernen hinderte. Dann gab wohl ein Wort das andere. Der 33-Jährige schubste seine Frau durch die Küche und warf einen Schlüsselbund nach ihr, der den Unterarm traf. Die Folge war eine Prellung des Steißbeins und des Unterarms.

Dann ließ er von ihr ab und ging aus der Wohnung andernorts ein Fußballspiel ansehen. Als er spät in der Nacht angetrunken zurückkehrte, ging der Streit von Neuem los. Es gelang der Frau, ins Schlafzimmer zu flüchten und hinter sich abzusperren. Doch weil sei Angst hatte, ihr rabiater Ehemann würde die Tür eintreten, sperrte sie wieder auf. Da warf er sie aufs Bett und würgte sie kurz. Angeblich soll er damit gedroht haben, ein Messer zu holen. Die Frau konnte dann zu ihrem Vater flüchten.

Die Sache mit dem Messer stimme nicht, sagte der Angeklagte, ansonsten sei alles wahr, was Staatsanwaltschafts-Vertreterin Anna Wild verlesen hatte. Es tue ihm sehr leid, da habe er die Kontrolle verloren, und wenn er könnte, würde er das alles ungeschehen machen. Er hat sich bei seiner Frau entschuldigt und die hat die Entschuldigung angenommen. Sie habe auch kein Interesse daran, das ihr Noch-Mann bestraft werde, erklärte sie auf Nachfrage von Richter Rainer Würth.

Schmerzhafte Folgen

Deshalb wurde das Verfahren zum Vorfall in den Nachtstunden nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eingestellt. Es blieben noch der Wurf mit dem Schlüsselbund und die Schubserei, die als gefährliche Körperverletzung gewertet wurden, weil sie schmerzhafte, wenn auch nicht dauerhafte Folgen hatten.

Anna Wild bescheinigte dem Angeklagten cholerische Neigungen und forderte, ihn zu 90 Tagessätzen zu je 50 Euro zu verurteilen. Richter Rainer Würth sprach von einer typischen Beziehungstat. Da der Angeklagte sich bislang noch nichts zu schulden hatte kommen lassen und über finanzielle Probleme klagte, ging er ein wenig herunter mit dem Strafmaß. Würth verhängte 90 Tagessätze zu je 45 Euro. Die Strafe kann in Raten von 150 Euro abbezahlt werden und taucht später auch nicht im Führungszeugnis auf.

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