Häuser-Mix soll den Immobilienmarkt entlasten

29.1.2015, 09:51 Uhr
Häuser-Mix soll den Immobilienmarkt entlasten

© Foto: Wolfgang Fellner

Das Grundstück in Pölling hat aus städtischer Sicht viele Vorteile, der größte: Es gehört der Kommune. Seit 1999 existiert für die Fläche ein rechtskräftiger Bebauungsplan, vorgesehen ist eigentlich ein Wohn- und Geschäftshaus, erklärte Antje Wildgrube vom Stadtplanungsamt. Die Idee seinerzeit sei gewesen, in der durch das Baugebiet laufenden grünen Achse einen zentralen Bereich an der Jägerstraße zu schaffen.

Wildgrube stellte zwei Varianten vor, wie das Areal nun anders bebaut werden könnte: Zum einen mit Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Geschosswohnungsbau; das bringe 18 Wohneinheiten. Oder nur mit Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften, das ergebe zehn Wohneinheiten. Die Grundstücke werden dabei um die 550 Quadratmeter groß sein.

Nachfrage ist „gigantisch“

Der Plan stieß auf breite Zustimmung; diskutiert wurde aber der Mix. Wolfgang Knychalla sagte, Einzelgrundstücke für private Bauherren seien rar, das sei richtig. Eben deswegen, warf Ferdinand Ernst ein, sollte man dort komplett auf Geschosswohnungsbau, also Eigentumswohnungen, verzichten. An anderer Stelle in Pölling habe sich auch keiner gefunden, der da einsteigen wollte.

Kämmerer Graf stimmte zu, „die Nachfrage ist gigantisch“. Allerdings mahnte er, zumindest einen Geschosswohnungsbau zu planen, „das ist auch gut für die Stadt“.

Werner Thumann warnte davor, alles zu dicht zu bebauen, „grün soll es schon bleiben“. Die Frage stelle sich schon, sagte er: „Wie dicht können wir im Bestand bauen? Da geht es auch um die Verkehrssituation.“

Der Rat einigte sich darauf, die beiden Varianten in eine dritte zu fassen, in der nur eine Einheit für Geschosswohnungsbau, sonst aber Doppel- und Einzelhäuser vorgesehen sind.

Eine weitere Ertüchtigung des Einhebewerkes im Klärwerk passierte den Senat ebenso wie die Vergabe der Ingenieurleistungen für das neue Gewerbegebiet in Pölling.

Und: Eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gab dieser bekannt. Es geht um den Bau einer Windkraftanlage zwischen Pelchenhofen und Lampertshofen. Hatte die ursprüngliche Konzentrationszonenplanung mehr Flächen vorgesehen, war dieser Fleck nach Bearbeitung durch übergeordnete Behörden übrig geblieben.

Aufschub verweigert

Noch bevor die H-10-Regelung griff, hatte die Windpower GmbH für diese Stelle einen Bauantrag eingereicht. Das Landratsamt bat im November 2014 die Stadtverwaltung, bis zum 19. Januar über das gemeindliche Einvernehmen zu bestimmen. Weil Stadtrat oder Bausenat jedoch bis zum Ablauf dieser Frist nicht entscheiden konnten, bat die Verwaltung um Aufschub bis 3. Februar. Diesen wiederum verweigerte das Landratsamt unter Hinweis auf die Rechtsprechung. Nach Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden, erklärte der OB, habe er das Einvernehmen erteilt.

Auf dem Areal war einst sogar eine Windkraftanlage der Stadtwerke geplant, sagte der OB auf Nachfrage. Doch diese habe der Werksenat als unwirtschaftlich abgelehnt. Bei Windpower sei es wirtschaftlich, weil diese in der Nähe weitere Anlagen haben und damit die Anbindung ans Stromnetz günstig sei. Die Anlage wird eine Nabenhöhe von 101 Metern haben. Ob die Konzentrationsfläche bei Pelchenhofen damit voll ist oder ob noch Platz für eine weitere Anlage ist, wird sich zeigen.

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