IG Bau: Nicht genommener Urlaub verfällt nicht unbedingt

19.1.2019, 12:57 Uhr
IG Bau: Nicht genommener Urlaub verfällt nicht unbedingt

© Foto: IG BAU

Dazu hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufgerufen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verfällt der Jahresurlaub nicht mehr automatisch, wenn ihn der Arbeitnehmer nicht beantragt hat. "Der Chef muss die Mitarbeiter jetzt aktiv dabei unterstützen, den Urlaub zu nehmen. Tut er das nicht, kann der Urlaub im nächsten Jahr genommen oder ausbezahlt werden", so Christian Lang von IG BAU.

Viele Beschäftigte scheuten davor zurück, alle Urlaubstage zu nehmen. "Gerade wenn die Auftragsbücher voll sind, verzichtet mancher auf die verdiente Erholung", so der Gewerkschafter.

Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verfallen überdurchschnittlich viele Urlaubstage in der Reinigungsbranche – auch wegen der hohen Arbeitsbelastung. Im Kreis Neumarkt arbeiten rund 900 Menschen in der Gebäudereinigung. "Beschäftigte, die ihren Urlaub nicht rechtzeitig genommen haben, guckten bisher meistens in die Röhre. Damit ist nun Schluss", sagt Lang. Nach dem Europa-Urteil sei der Arbeitgeber in der Pflicht, beim Urlaub "klare Ansagen" zu machen.

Wer Fragen rund um den eigenen Urlaubsanspruch hat, bekommt Rat bei den Rechtsschutzexperten der Gewerkschaft in den IG BAU-Büros Schwandorf (Tel. 094 31 – 36 53) und Regensburg (Telefon: 09 41 – 79 37 47).

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