Im Rausch über Marktplatz gerobbt und Streife verletzt

23.1.2015, 08:27 Uhr

Denn einige Umstände bewogen Richter Rainer Würth, nochmal Gnade vor Recht ergehen zu lassen und einem jungen arbeitslosen Familienvater eine allerletzte Chance zu geben.

Der 36-Jährige war Anfang April letzten Jahres in Dietfurt beobachtet worden, wie er sich robbend auf den Marktplatz zu bewegte und schon aus etlichen Wunden blutete, die er sich offensichtlich bei diversen Versuchen, den aufrechten Gang zu üben, zugezogen hatte.

Das BRK wurde gerufen und die Sanitäter versuchten ihn zu verarzten, was aber an seinem heftigen Widerstand scheiterte. Also wurde eine Streife der Polizei um Hilfe gebeten. Die Beamten fixierten mühevoll den schwerst Betrunkenen, was nicht ohne Blessuren abging. Ein Polizist verletzte sich leicht an der Hand.

Als Zeuge vor Gericht machte er allerdings wenig Aufhebens davon und sagte auch aus, dass sich der Angeklagte nicht aktiv gewehrt, sondern nur gesträubt habe. Das sei wohl so gewesen, räumte der ein. Er könne sich aber an nichts mehr erinnern. Er sei zu besoffen gewesen.

Dem Staatsanwalt gedankt

Das Geständnis und den Alkoholpegel von 1,85 Promille wertete der Vertreter der Staatsanwaltschaft als strafmildernd. Dass aber der Vorfall schon die dritte Straftat in einer dreijährigen Bewährungszeit war, ließ ihn an der ehrlichen Absicht, sich zu bessern, zweifeln. Er plädierte dafür, den Vater dreier Kinder zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe zuzüglich drei Wochen aus voran gegangenen Urteilen zu verdonnern. Diese Freiheitsstrafe könne ausnahmsweise nochmal zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der 36-Jährige beschränkte sich in seinem Schlusswort auf eine Dankadresse an den Staatsanwalt und das Versprechen, sich zu bessern. Beim Polizeibeamten entschuldigte er sich. Das gab auch noch Pluspunkte.

Richter Rainer Würth überlegte lange, um sich dann für eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu entscheiden, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Auch er sah für den Widerstand und die vorsätzliche Körperverletzung den Rausch als strafmildernd. Den drohenden Freiheitsentzug will er als letzte Warnung verstanden wissen. Es sei zwei vor zwölf. Doch er nahm im Gegenzug auch Rücksicht auf die prekäre finanzielle Situation des Angeklagten, der, wie seine Frau, derzeit von Hartz IV lebt. Eine Geldstrafe, die aus einem der früheren Betrugsdelikte herrührt, erließ er ihm.

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