"Keinen Änderungsbedarf an den Betriebsgenehmigungen"

22.5.2015, 11:43 Uhr

1.  Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Unfalluntersuchungen
durchgeführt, und welche Behörden oder sonstigen Firmen bzw. Sachver-
ständigen waren daran beteiligt?

Antwort: Die Untersuchungen werden durch die zuständigen US-Behörden durchgeführt. Auf die Bundestagsdrucksache 18/3483 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

2.  Wann wurden die Untersuchungen beendet?

Antwort: Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen.

3.  Wann erhielt die Bundesregierung entsprechende (Zwischen-)Berichte?

Antwort: Der Bundesregierung liegt noch kein Abschlussbericht vor.

4.  Welche Stellen der Bundesregierung wurden dabei vom US-Militär ange-
sprochen?

Antwort: Der zentrale Ansprechpartner für die US-Streitkräfte ist diesbezüglich das zuständige Flugbetriebsreferat im Bundesministerium der Verteidigung. Darüber hinaus wird auf die Bundestagsdrucksache 18/3483 verwiesen.

5.  Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich sämtlich in der Oberpfalz geflogenen US-Drohnen, ob diese auf Sicht oder Beyond Visual Line Of Sight (BVLOS) gesteuert werden?

Antwort: Die durch die US-Streitkräfte betriebenen unbemannten Luftfahrzeuge können sowohl Beyond Visual Line of Sight als auch nach Sicht gesteuert werden. Die Steuerungsart hängt vom entsprechenden Übungsprofil ab.

6.  Sofern diese nicht immer auf Sicht gesteuert werden, welche Kriterien der
US-Armee sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

Antwort: Die Kriterien zum Betrieb von US-Luftfahrzeugen sind in den nationalen Zulassungen und Betriebsgenehmigungen sowie den örtlichen Betriebsabsprachen niedergelegt. Diese US-Dokumentationen werden der Bundesregierung im Rahmen der zu erteilenden Betriebsgenehmigung für den deutschen Luftraum vorgelegt und fließen entsprechend mit in die Bewertungen und Genehmigungen durch die deutschen Behörden ein.

7.  Welche Vorgaben existieren für den vom BMVg eingerichteten Übungs-
raum hinsichtlich der Steuerung von Drohnen?

Antwort: Die Übungsräume beinhalten grundsätzlich keine Vorgaben zur Steuerung von Luftfahrzeugen in Bezug auf die technische Flugwegführung.

8.  Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich sämtlich in der Oberpfalz geflogenen US-Drohnen, ob diese, wie im Programm „Remote Split Operations" beschrieben, bei Trainingsflügen Beyond Visual Line Of Sight von US-Basen in den USA gesteuert werden?

Antwort: Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.

9. Was ist der Bundesregierung aus Marktsichtungen oder der Lektüre ein-
schlägiger Veröffentlichungen darüber bekannt, dass „Predator"- oder „Glo-
bal Hawk"-Drohnen (für die sich auch die Bundeswehr interessiert, siehe
Bundestagsdrucksache 18/2684) mithilfe von Relaisstationen auch über
Kontinente hinweg gesteuert werden können, zum Beispiel durch Pilotinnen
und Piloten von einer Basis in Creech/USA oder Jagel/Schleswig-Holstein,
während die Drohnen selbst in Asien oder Afrika eingesetzt werden?

Antwort: Der Bundesregierung sind die technischen Möglichkeiten der Steuerung von unbemannten Luftfahrzeugen auch über Relaisstationen bekannt.


10.  Was ist der Bundesregierung aus der Lektüre einschlägiger Veröffentli-
chungen oder der Thematisierung in NATO-Arbeitsgruppen darüber be-
kannt, in welchen Ländern die USA solche Relaisstationen betreiben oder
errichten?

Antwort: Die Bundesregierung nimmt keine Stellung zur Stationierung, zum Betrieb oder zur Errichtung von Einrichtungen durch Partnernationen in Drittstaaten.

11.  Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, an welchen Orten, bzw. in
welchen Ländern die NATO solche Relaisstationen betreibt oder errichtet?

Antwort: Auf die Antwort auf Frage 10 wird verwiesen.

12.  Was ist der Bundesregierung „über offene US-Quellen" über das Konzept
„Remote Split Operations" bekanntgeworden, und wann, bzw. durch wen
hat sie davon Kenntnis erhalten?

Antwort: Ausweislich öffentlich zugänglicher Informationen handelt es sich bei dem Begriff „Remote Split Operation" um ein taktisches Einsatzkonzept für unbemannte Luftfahrzeuge, das auch durch die US-Streitkräfte angewendet wird. Ergänzend wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Frage des Abgeordneten Hunko vom 20. April 2015 (Bundestagsdrucksache 18/4774) verwiesen.

13.  Inwieweit hält es die Bundesregierung nach mehreren Medienberichten
und mittlerweile zahlreichen Nachfragen der Fraktion Die Linke für denkbar, dass in Ramstein zwar keine Drohnen starten oder landen und dort auch keine Pilotinnen und Piloten stationiert sind, die Anlage aber als Relaisstation zur Steuerung bewaffneter US-Drohnen über Kontinente hinweg fun-
giert?

Antwort: Auf die Beantwortung der Schriftlichen Frage des Abgeordneten Hunko vom 20. April 2015 (Bundestagsdrucksache 18/4774) wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf das Plenarprotokoll 18/99 des Deutschen Bundestages vom 22. April 2015 verwiesen.

14.  Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Trainingsflüge mit US-Drohnen in der Oberpfalz auch die spätere Steuerung in realen Kriegseinsätzen via Re-
laisstationen, etwa in Ramstein oder Sigonella/Italien, proben?

Antwort: Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.

15.  Sofern die Bundesregierung hiervon keine Kenntnis hat, welche Anstren-
gungen wird sie unternehmen, um dies in Erfahrung zu bringen?

Antwort: Auf die Antwort auf Frage 13 wird verwiesen.

16.  Was hat die US-Armee der Bundesregierung darüber mitgeteilt, auf welche Weise und von wo aus die in Hohenfels abgestürzte Drohne RQ-7B SHADOW gesteuert wurde?

Antwort: Auf die Antwort auf Frage 2 wird verwiesen.

17.  Was ist der Bundesregierung mittlerweile über die Absturzursache der
Drohne RQ-7B SHADOW in Hohenfels bekannt?

Antwort: Auf die Antwort auf Frage 2 wird verwiesen.

18.  Welche Fehlerursache ist der Bundesregierung bekannt?

Antwort: Auf die Antwort auf Frage 2 wird verwiesen.

19.  Wie bewertet die Bundesregierung die Absturz- und Fehlerursache, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie hinsichtlich der Luftsicherheit in der
Region?

Antwort: Auf die Antwort auf Frage 2 wird verwiesen.

20.  Im Rahmen welcher Ereignisse oder Vorhaben hatten welche Behörden der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 Kontakt mit dem US Army
Combat Readiness/Safety Center in Fort Rucker, Alabama?

Antwort: Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Kontakte von deutschen Behörden mit dem US Army Combat Readiness/Safety Center in Fort Rucker, Alabama, vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf Frage 4 verwiesen.

21.  Inwiefern und auf welche Weise arbeiteten die US-Regierung und die Bundesregierung außer dem Halten von „Kontakt" auch gemeinsam an der
Aufklärung der Unfallursache?

Antwort: Auf die Bundestagsdrucksache 18/3483 wird verwiesen. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine Arbeitsbeziehungen bekannt.

22.  Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts des Absturzes hinsichtlich der Aufstiegsgenehmigungen von US-Drohnen der Ty-
pen „Raven", „Hunter" und „Shadow"?

Antwort: Die Bundesregierung sieht bisher keinen Änderungsbedarf an den bestehenden Betriebsgenehmigungen.

23.  Sofern die bisher erteilten Genehmigungen weiterhin Bestand haben sollen, was hat die US-Armee zur Verhinderung zukünftiger, ähnlicher Abstürze
mitgeteilt?

Antwort: Auf die Antwort auf Frage 2 wird verwiesen.

24.  Was ist der Stand des Genehmigungsverfahrens für eine erweiterte Zulassung zum Betrieb von US-Drohnen in Korridoren zwischen Basen in der
Oberpfalz, etwa zwischen Grafenwöhr und Hohenfels?

Antwort: Hierzu liegen der Bundesregierung keine neuen Kenntnisse vor.

25.  Inwiefern und mit welchem Inhalt' hat die US-Regierung bzw. das Haupt-
quartier der US-Landstreitkräfte mittlerweile eine für das Genehmigungsver-
fahren benötigte technische Bewertung der Drohnen vorgelegt?

Antwort: Auf die Bundestagsdrucksache 18/533 wird verwiesen. Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

26.  Sofern diese noch nicht vorgelegt wurde, wann soll dies nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen, und wann ist mit einem Ende des Verfahrens
zurechnen?

Antwort: Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.

27.  Sofern kein neuer Sachstand für eine erweiterte Zulassung zum Betrieb von Drohnen in den Korridoren vorliegt, inwiefern erachtet die Bundesregierung entsprechende Pläne der US-Armee überhaupt noch als aktuell?

Antwort: Die Bundesregierung nimmt keine Stellung zu laufenden Planungsprozessen von Partnernationen.

28. Inwiefern findet bzw. fand nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile
ein Flugbetrieb im Verbindungskorridor zwischen den beiden Übungsräumen ED-R 136A und ED-R 137 statt?

Antwort: Auf die Bundestagsdrucksache 18/48 wird verwiesen, die uneingeschränkt gültig ist.

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