Kinderporno-Besitzer knapp am Knast vorbei

19.1.2017, 16:31 Uhr
Kinderporno-Besitzer knapp am Knast vorbei

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Eine undankbare Aufgabe, nach Entschuldigungen für einen 55 Jahre alten Mann zu suchen, der auf seinem Computer viele Stunden widerliches Videomaterial und weit über tausend kinderpornografische Foto-Dateien gespeichert hatte.

Aber nicht nur, dass er seine eigenartige sexuelle Orientierung am Bildschirm befriedigte, er stellte im Laufe des Jahres 2015 nachweislich an neun Tagen zahllose Dateien ins Netz, wo sie von ähnlich gestrickten Zeitgenossen abgerufen werden konnten.

Vom BKA ermittelt

Das Bundeskriminalamt war bei den Ermittlungen in diesem Sumpf auf den Namen des Neumarkters gestoßen und hatte eine Durchsuchung der Wohnung des verheirateten Mannes und Vaters einer minderjährigen Tochter veranlasst. Im Einzelnen wurden 1236 Bilddateien und 62 Stunden Filmmaterial auf 175 Videos sicher gestellt.

Die Anklage lautete deshalb auf Verbreitung und Besitz kinderpornografischen Materials. „Und dafür sieht der Gesetzgeber Haftstrafen und empfindliche Sanktionen vor“, meinte Staatsanwältin Heinz. Er könne sich auf was gefasst machen.

Offenbar war der Angeklagte, der sich anfangs noch wegen der zugelassenen Öffentlichkeit Sorgen um seine Reputation gemacht hatte, darauf nicht gefasst. Als sich andeutete, dass ihm eventuell Gefängnis drohen könnte, zitterten seine Hände wie Espenlaub.

Laura Heinz, die zugab, dass ihr allein die Titel der ekelhaften Filmchen die Stimme verschlagen hätten, wollte vom Angeklagen zunächst nur wissen: „Warum tun Sie so was?“. Es sei Neugier, lautete der untaugliche Versuch einer Erklärung. „Ach, Neugier, bei dieser Fülle von abstoßendem Material“, empörte sich die Staatsanwältin und setzte nach: „Ist Ihnen klar, dass da unter anderem drei Jahre alte Kinder missbraucht werden, um Ihre Neigungen zu befriedigen?“

Was denn seine Frau dazu sage, wisse die überhaupt vom heimlichen Leben ihres Mannes, wollte Laura Heinz wissen. Das gab dem 55-Jährigen die Gelegenheit, wenigstens ein bisschen Boden gut zu machen. Er habe mit seiner Frau darüber gesprochen, und er legte ein Schreiben vor, in dem die das bestätigte und gleichzeitig bekundete, sie wolle ihrer Ehe noch einmal eine Chance geben. Das sollte auch die Staatsmacht tun, bat Verteidiger Alois Kölbl.

Auf erhebliche Skepsis stieß der Angeklagte, als er beteuerte, er wisse um seine Verfehlung, es tue ihm leid und er werde sich um psychologische Beratung bemühen. „Wissen Sie“, sage Richter Rainer Würth, „das höre ich von Leuten Ihres Schlages ständig.“ Und die Staatsanwältin legte nach: „Sie haben ein Jahr Zeit gehabt, sich in ärztliche Behandlung zu begeben, entweder in Neumarkt oder, wenn das nicht klappt, in Nürnberg.“ Aber außer Absichtserklärungen habe es noch nichts gegeben.

Der 55-Jährige war vor einigen Jahren schon einmal mit pornografischem Material erwischt worden. Damals setzte es einen Strafbefehl über 200 Tagessätze. Offenbar habe er den Ernst der Lage nicht verstanden, vermutete Richter Würth. Das sah auch Alois Kölbl so, zog aber andere Schlüsse. Sein Mandant habe die Bedeutung des Strafbefehls tatsächlich nicht verstanden. Jetzt, die Gerichtsverhandlung, die mache wesentlich mehr Eindruck auf ihn. „Schauen Sie sich ihn bloß an“, wandte er sich an das Gericht.

Für die Staatsanwältin kam nur eine saftige Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten in Frage. Über ihre Lippen komme heute das Wort Bewährung nicht, Dafür gebe es keinerlei Begründungen.

Ein Jahr Haft droht

Das sah Alois Kölbl, der auf ein Jahr mit Bewährung plädierte, anders. Man dürfe auch nicht vergessen, dass vor allem die Familie schwer unter den Vorkommnissen leide. „Die Opfer der Kinderschänder sind es, die zu leiden haben“ ,fuhr ihm da Laura Heinz in die Parade.

Richter Rainer Würth folgte jedoch dem Antrag der Verteidigung und sprach eine einjährige Haftstrafe aus, die auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. In dieser Zeit wird der Mann von einem Bewährungshelfer betreut. Außerdem muss er 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Staatsanwältin will noch überlegen, ob sie Rechtsmittel gegen dieses Urteil des Amtsgerichts Neumarkt einlegt.

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