Kleinkrimineller vor Gericht: „Vier Monate sind okay“

2.5.2015, 11:30 Uhr
Kleinkrimineller vor Gericht: „Vier Monate sind okay“

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  Dass der 41-Jährige deswegen um eine Freiheitsstrafe nicht herum kommen konnte, lag an seinen 20 Vorstrafen – zwölf davon einschlägig. Die Tat, die jetzt am Amtsgericht Neumarkt zu bewerten war, hatte er sich schon wenige Monate nach der letzten Haftentlassung erlaubt.

Sein Komplize war nicht zur Verhandlung erschienen. Er wird jetzt mit Haftbefehl gesucht. Es kann aber durchaus sein, dass er wegen eines Umzugs die Ladung gar nicht erhalten hat. Der arbeitslose Angeklagte, ein gelernter Fahrradmonteur, suchte auch nicht lange nach Ausflüchten: Er habe es getan und es tue ihm leid. Ob er nur meinte, dabei erwischt worden zu sein, lag bei seinem Lebensentwurf nahe.

Geständnis zugute gehalten

Die Staatsanwältin rechnete dem Mann sein Geständnis zugute und den geringen Wert der Beute, bedenklich sei jedoch die rasante Rückfallgeschwindigkeit. So gehe es nicht ohne Haft. Sechs Monate ohne Bewährung schienen ihr angemessen.

Er sei in einer Notlage gesteckt, habe kein Geld gehabt, entschuldigte der 41-Jährige die Klauerei. Doch Richter Rainer Würth wies ihn darauf hin, dass es in unserem Land in solchen Fällen andere, bessere Anlaufstellen gebe.

Trotzdem und obwohl er keine Anhaltspunkte sah, dass der Angeklagte sich ändern könnte, ließ Richter Würth Milde walten: Er blieb zwei Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Aus dem letzten Wort, das dem Dieb eingeräumt wurde, sprach jahrzehntelange Erfahrung als Kleinkrimineller: „Vier Monate, das lass` ich mir eingehen“.

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