Krankhaft eifersüchtig: 22-Jähriger nötigt seine Freundin

26.10.2018, 10:36 Uhr
Krankhaft eifersüchtig: 22-Jähriger nötigt seine Freundin

© dpa

Da wäre er noch glimpflich davon gekommen, wenn er nicht eine Latte von zum Teil einschlägigen Vorstrafen auf dem Kerbholz hätte und nicht eine so rasante Rückfallgeschwindigkeit an den Tag gelegt hatte. Er wurde in Fußfesseln aus der Justizvollzugsanstalt Nürnberg vorgeführt, wo er eine zweimonatige Haftstrafe absitzt. Drei Tage nach diesem Urteil hatte er sich die beschriebenen Taten geleistet.

Vor einer Diskothek hatte er am 25. April dieses Jahres seine Freundin, mit der er ein schwieriges Verhältnis pflegte, zur Rede gestellt. Er wollte ihr Handy überprüfen, ob sie was mit einem anderen habe. Denn er litt, das gab der junge Mann vor Gericht zu, zu dieser Zeit unter nahezu krankhafter Eifersucht.

Hinweise auf Untreue gesucht

Als die 18 Jahre alte Frau das Mobiltelefon nicht freiwillig herausrückte, entriss er es ihr und ging ein paar Schritte zur Seite, um nach Hinweisen auf ihre Untreue zu suchen. Als ihm die Freundin folgte, verpasste er ihr eine leichte Ohrfeige. Sie revanchierte sich mit zwei Watschen.

Das war nach übereinstimmender Aussage der beiden nichts Ungewöhnliches. Pflichtverteidiger Markus Meier nannte es eine On-off-Beziehung, in der es immer wieder auch zu handfesten Streitereien gekommen sei. Das Telefon gab er übrigens später einer Freundin der 18-Jährigen.

Freundin im Zimmer überrascht

Tags darauf stand er plötzlich in deren Zimmer, als sie gerade aus dem Bad kam. Erneut forderte er das Handy, doch die junge Frau setzte sich erstmal aufs Bett, um ihre Freundin anzurufen. Dazu kam sie nicht, denn er entriss ihr erneut das Telefon, um damit auf dem Weg zu verschwinden, auf dem er gekommen war – durch das offen stehende Fenster.

In der Handyhülle befand sich die EC-Karte der Frau, was zunächst den Vorwurf des Diebstahls verschlimmerte. Doch die Absicht, Karte und Telefon zu behalten, konnte ihm letztendlich nicht nachgewiesen werden.

Das Gericht nahm ihm ab, dass er von der Existenz der Karte nichts wusste und dass Telefon sowieso wieder zurückgeben habe wollen. Es sei ihm nur die Polizei zuvor gekommen, die das Gerät bei ihm sicherstellte.

Übers Fenster gekommen

Markus Meier entlockte der Zeugin, dass ihr der unerwartete Besuch erst unangenehm geworden sei, als der Angeklagte das Handy forderte. Dass er über das Fenster zu ihr gekommen war, hatte sich in der zweieinhalb Jahre dauernden Beziehung so eingeschlichen. "Romeo und Julia", zog Meier als wackligen historischen Vergleich heran.

Die Staatsanwältin wertete zugunsten des Angeklagten sein Geständnis und die spürbare Einsicht in die Dummheit seines Tuns. Gleichwohl sah sie die Tatbestände von zwei Nötigungen, einer vorsätzlichen Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs als erfüllt. Zu Lasten des Angeklagten sprächen seine zahlreichen Vorstrafen und dass offenbar auch mehrfache Gefängnisaufenthalte keinen bleibenden Eindruck auf ihn gemacht hätten. Sie forderte eine Gesamtstrafe von acht Monaten Haft, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Dafür fehle jede Voraussetzung.

Wesentlich niedrigschwelliger ordnete Markus Meier die Taten seines Mandanten ein. Die Körperverletzung sei vernachlässigbar, einen Hausfriedensbruch sehe er nicht. Der Weg durch das offene Fenster sei in dieser Beziehung normal gewesen. Er bat um ein mildes Urteil. Ein wenig bewegte sich Richter Rainer Würth auf ihn zu. Er schickte den 22-Jährigen für weitere sechs Monate hinter Gitter und riet ihm, die Strafe gleich an diese anzuhängen, die er gerade verbüßt.

Dann könne er einen Neuanfang im Frühjahr versuchen, sich einen Job suchen und das Verhältnis mit den Eltern in Ordnung bringen. Auf Bitten von Richter Würth gewährten die Polizisten, die den jungen Mann in die JVA zurückbringen sollten, ihm ein paar Minuten, um mit Vater und Mutter zu sprechen. Sie hatten vor der Tür gewartet.

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