Ladendiebstahl bleibt Ladendiebstahl

25.5.2018, 09:20 Uhr
Ladendiebstahl bleibt Ladendiebstahl

© Martin Regner

Am 5. Februar dieses Jahres hatte der 24 Jahre alte Student in einem Einkaufsmarkt im südlichen Landkreis versucht, Lebensmittel im Wert von ein paar Euro mitgehen zu lassen. "Genussmittel, die man nicht braucht", hielt ihm Würth vor.

An Einsicht mangelte es dem jungen Mann nicht. Er räumte ein, was kaum abzustreiten war, versicherte aber glaubhaft, dass er sich sehr schäme für das, was er getan habe.

Milde gestimmt

Das stimmte Anna Wild, die Staatsanwaltschaftsvertreterin, milde und sie forderte eine sehr maßvolle Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 20 Euro. Maßvoll auch deshalb, weil der Student sich an der Kasse einer Fastfood-Kette mehr als 1000 Euro im Monat dazu verdient.

Auch Würth blieb mit 20 Tagessätzen zu 30 Euro nahe am unteren Rand des Strafrahmens für Diebstahl. Und um einen solchen handelt es sich, auch wenn die Beute von geringem Wert war, letztendlich im Laden blieb und der junge Mann bisher ein unbescholtenes Leben geführt hat.

Die Strafe, die nun im beschleunigten Verfahren und tatzeitnah ausgesprochen worden ist, wird nicht in seinem polizeilichen Führungszeugnis auftauchen. Letzteres war wohl das Wichtigste und ließ den 24-Jährigen durchatmen.

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