Lärmschutzwall in Breitenbrunn umstritten

8.9.2016, 11:15 Uhr
Ein Blick vom Wohnbaugebiet in Richtung Gewerbegebiet Breitenegg. Der Maisacker gehört zum Baugebiet „Breitenegg V – Abschnitt B und C.

© Sturm Ein Blick vom Wohnbaugebiet in Richtung Gewerbegebiet Breitenegg. Der Maisacker gehört zum Baugebiet „Breitenegg V – Abschnitt B und C.

Im aktuellen Flächennutzungsplan wird die Fläche zwischen der jetzigen Bebauung im Bereich Eibenweg, Fichtenstraße und Birkenweg sowie dem gemeindlichen Feld- und Waldweg mit der Flurnummer 1202 als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Außerdem existiert hier ein rechtskräftiger Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Breitenegg V, Abschnitt B und C".

Vor dem Hintergrund einer angedachten Erweiterung des Gewerbegebietes Breitenegg war von der Gemeinde angedacht, diesen Bebauungsplan mit etwa 70 Wohnbauparzellen aufzuheben und so einen Puffer zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet zu schaffen. Ein weiterer Grund für die Überlegungen ist laut Bürgermeister Johann Lanzhammer (FW), dass für die nächsten Jahrzehnte der Bedarf an Wohnbauflächen mit dem Abschnitt Breitenegg A (Bereich Birkenweg) abgedeckt werden kann. Auch im Baugebiet Breitenegg III sind noch viele Baulücken vorhanden.

Bei der Sitzung berichtete Lanzhammer von Gesprächen mit den Anliegern. Diese sind demnach bereit, ihre Grundstücke in den Abschnitten B und C an die Gemeinde zu verkaufen. Deswegen werden ihnen zunächst Kaufangebote unterbreitet. In den Gesprächen mit dem Landratsamt werden laut Bürgermeister Kompromisschancen ausgelotet. Dabei stellt sich die Frage, wie weit eine Vergrößerung des Gewerbegebietes in Richtung Wohnbebauung möglich ist. Oder wie weit man die Bebauung zurücknehmen muss. Verschoben auf die nächste Sitzung wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das Baugebiet "In der Au". Auch hier sollen zunächst noch offene Fragen mit dem Landratsamt geklärt werden.

In dem Baugebiet sind elf Bauparzellen mit einer Grundstücksgröße zwischen 840 und 905 Quadratmetern geplant. Entlang der Staatsstraße 2234 ist ein rund zwei Meter hoher Lärmschutzwall vorgesehen, hinter dem ein Fußweg verläuft. Marktrat Albert Braun (CSU) wandte sich wieder vehement gegen diesen Schutzwall. Denn der verschandele die Ortseinfahrt und das Ortsbild gleichermaßen und sei angesichts der Hanglage nutzlos, meinte er. Auch der Rathauschef vertrat die Auffassung, dass der Wall nichts bringe.

Walter Weismann (FW) meinte, dass man nicht ganz auf den Wall verzichten solle. Er diene auch der Sicherheit, weil er etwa verhindere, dass spielende oder Schlitten fahrende Kinder auf die Staatsstraße gelangen. Vor der nächsten Ratssitzung gibt es einen Ortstermin für die Räte. Im Winter sollen die Erschließungsarbeiten ausgeschrieben werden. Nächstes Frühjahr sollen sie beginnen.

Für Erweiterung

Mit zehn gegen fünf Stimmen hat das Gremium einer Erweiterung der Einbeziehungssatzung "Eckerding – südwestlich der Eichlberger Straße" im Ortsteil Hamberg zugestimmt. Ein Geschäftsmann will dort hinter seinem Betriebsgebäude ein Wohnhaus bauen. Das klappt aber nur mit der Auflage, dass er schriftlich für sich und seine Rechtsnachfolger erklärt, dass von seiner Baumaßnahme keine Nachteile für den gegenüberliegenden landwirtschaftlichen Betrieb ausgehen. Außerdem sind alle anfallenden Kosten vom Grundstückseigentümer zu übernehmen.

Für die Renovierung der Filialkirche St. Vitus in Rasch sind nach den vorliegenden Rechnungen Kosten in Höhe von knapp 15.200 Euro angefallen. Für die ebenfalls durchgeführte Begasung waren es 7078 Euro. Der Marktrat beschloss, einen Zuschuss in Höhe von 550 Euro zu gewähren.

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