Lauterhofen: Wohncontainer werden legal

28.5.2015, 09:39 Uhr
Lauterhofen: Wohncontainer werden legal

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29 Fachstellen wurden angeschrieben, eine erste Auslegung erfolgte bereits. In der Stellungnahme des Technischen Umweltschutzes im Landratsamt Neumarkt hieß es: Gegen die Änderungen gebe es in Bezug auf die Immissionen keine Einwände, die Nachtruhe sei sichergestellt, der Nachtzeitimmissionswert von 45 dB(A) eines Mischgebiets werde nicht erreicht.

Die Bayernwerke AG wies auf die im Planungsbereich verlaufende 20 kV-Leitung hin. Das geplante Bauwerk befinde sich innerhalb der Beschränkungszone von Bebauung und Bepflanzung. Werde eine maximale Höhe von vier Metern eingehalten, gebe es keine Einwände. Es wurde gefordert, diese Höhenbeschränkung für die Container in den Bebauungsplan aufzunehmen. Damit ist ein Doppelstock-Container unmöglich.

Bewohner fürchten Lärm

Dieser Einwand entspricht auch den Wünschen von Anwohnern, die zu dem Plan Stellung genommen haben. Sie befürchten eine Steigerung der Lärmbelastung, beispielsweise durch Musik, vor allem wenn viele Leiharbeiter dort in Spitzenzeiten wohnen. Auch eine Festlegung der maximalen Bewohnerzahl wird in diesem Zuge gefordert, ebenso eine Befristung der Stehzeiten der Container auf beispielsweise fünf Jahre. Sorgen bereitet auch die Situation der Parkplätze.

Laut Rücksprache mit Firmenchef Meier sei, wie gehabt, von maximal 80 Bewohnern auszugehen, berichtete Landschaftsarchitekt Manfred Neidl. 65 von ihnen würden im Haupthaus untergebracht. Je vier Bewohner ist ein Stellplatz vorgesehen im Bebauungsplan, also insgesamt 20. Ergänzend könnte dem Plan hinzugefügt werden, dass diese entweder auf der Parzelle oder auf einem Flurstück in unmittelbarem Umfeld nachzuweisen sind.

Weiter wurden die Themen „Grillplatz“ im Norden des Geländes und eine potenzielle Hausmeisterwohnung im Container angesprochen, die jedoch laut Aussage des Bauwerbers nicht möglich sei. Um die Sorgen der Bürger zu entkräften, erinnerte Neidl erneut, dass der Plan lediglich dazu diene, den Istzustand zu legalisieren — und nicht, um eine andere Bebauung zu ermöglichen. Es mache keinen Sinn, an dieser Stelle noch mehr Bewohner zu konzentrieren.

Derzeit befinde sich die Fläche der Firma Meier in einem „Endzustand“, da werde sich in absehbarer Zeit nichts mehr ändern können. Wenn die Mauer erst da sei, dann werde es für alle Beteiligten leichter, sagte Neidl.

Als Sichtschutzwände bis zu einer Höhe von 2,75 Metern sind Holz- oder Betonkonstruktionen vorgesehen. Laut Bebauungsplan sind diese an den Grundstücksgrenzen mit Ausnahme des öffentlichen Straßenraums möglich. Eine entsprechende Wand sei vom Bauwerber bereits vorgesehen, sagte der Architekt. Zum Lärm- und Sichtschutz wurde eine Wand im Süden als „Muss“ aufgenommen, im Osten als „Soll“.

Eine Anwohnerin berichtete, dass schon jetzt eine hohe Lärmbelastung herrsche. Auch die Polizei habe sie bereits gerufen. Ihrer Meinung nach ist das Immissionsgutachten von 2003 überholt und muss erneuert werden. Auch befürchten die Anwohner, das Dachgeschoss könnte zu Wohnzwecken genutzt werden, dann sei die gesamte Siedlung von der Lärmbelastung betroffen.

Baurechtlich dürfe eine Erweiterung mit beispielsweise Gauben nicht möglich sein, sagte Neidl. Sollte allerdings eine Umrüstung irgendwie möglich gemacht werden, ohne an den Fenstern und Fassaden etwas zu ändern, wäre eine Bewohnung theoretisch möglich. Im alten Bebauungsplan war dies explizit ausgeschlossen.

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