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Letztes Mal Glück gehabt

Wegen Besitz von Drogen verurteilt — Auf Bewährung - 16.06.2012 08:39 Uhr

NEUMARKT  - Weil er Drogen gekauft hatte, musste sich ein 32-Jähriger vor Gericht verantworten.

Der 32-Jährige wurde im Juni des vergangenen Jahres schon einmal von Richter Rainer Würth wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt. Damals ging es mit einer Geldstrafe für den Angeklagten noch glimpflich ab. Trotz der Verurteilung besorgte er sich wieder Drogen: Mehrere Gramm Crystal von hoher Qualität im Zeitraum von Juli bis September 2011.

Der Angeklagte, mit seinem Verteidiger vor Gericht erschienen, räumte den Tatvorwurf sofort ein: „Ich geb‘s zu.“ Er habe wieder einmal Mist gebaut, doch jetzt habe sich sein Leben verändert. Er habe eine Freundin gefunden, die ihm wieder Halt im Leben gebe.

Außerdem habe er seinen alten Freundeskreis verlassen, der ihn in den Drogensumpf gebracht hätte. Nun gehe er zu einem Drogen- und Alkoholscreening sowie zu einem Berufsvorbereitungskurs.

Schneller Rückfall

Dennoch hielt der Richter dem Angeklagten vor, nach seiner ersten Verurteilung im Juni nicht viel gelernt zu haben. Trotzdem glaubte der Richter dem Angeklagten seine Ausführungen, nicht ohne ihm warnende Worte mitzugeben: „Wenn Sie mich jetzt hinters Licht führen, rauscht‘s danach gewaltig.“

Dass der Angeklagte geständig war, sah die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer positiv; auch sie war der Meinung, dass der Angeklagte seine Lektion nun im zweiten Anlauf gelernt habe. Dennoch wertete sie es negativ, dass zwischen der ersten Verurteilung und dem nächsten Drogendelikt nicht viel Zeit verstrichen sei. Außerdem sei der Wirkstoffgehalt der Drogen sehr hoch gewesen.

Die Staatsanwältin forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro. Der Verteidiger des Angeklagten stimmte dem zu.

Hohes Rückfall-Tempo

Richter Rainer Würth verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und zur Zahlung von 1600 Euro zu Gunsten eines gemeinnützigen Vereins.

Das Geständnis des Angeklagten und seine Schritte Richtung eines drogenfreien Lebens seien positiv. Allerdings wog die Vorbestrafung schwer, vor allem da der zeitliche Abstand nicht sehr groß war. „Sorgen Sie endlich für Ruhe“, so der Richter. Beim nächsten Mal würde die Strafe nicht mehr so mild ausfallen. 

beh


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